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Problem mit Umschulung! Wer ist Träger?

von Kroll18.01.2012 | 18:42
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag. Ich glaube, ich habe einen Fehler gemacht. Habe eine Bewilligung zur Umschulung (LTA), welche im März beginnt (für 6 Monate Vollzeit). Antrag habe ich aus Krankengeldbezug über letzten Job (gekündigt) gestellt. Genehmigt auch noch unter Krankengeld. Nun glaubte ich, ich müsste zur Umschulung ja belastbar sein. Habe deshalb meinen Arzt gesagt, er solle die Krankengeldzahlung einstellen (also kein KG-Zahlschein mehr) und ich hab mich beim A-Amt arbeitssuchend gemeldet. Möchte ja zeigen, dass ich es probieren möchte. Jetzt bin ich also nicht mehr bei der Krankenkasse sondern beim Arbeitsamt. Ich beziehe also bis zum Start der Umschulung für 6 Wochen ALG1 (habe 12 Monate Anspruch) und danach während der Umschlung Übergangsgeld. Habe ich nun was falsch gemacht? Zahlt der Rententräger trotzdem meine Umschulung, oder könnte es Probleme geben??? Bitte um Hilfe! danke kroll

4 Antworten

Bumblebeeam 18.01.2012 | 20:00
Hallo Krol Das Kommt darauf an wieviele Jahre Sie schon einbezahlt haben. In der Regel kann die DRV ihren LTA Antrag an den zuständigen Kostenträger weiterleiten. Da bei ihnen der Antrag bewilligt wurde sollte es keine Propleme bereitet. Allerdings kann es passieren das das Übergangsgeld dan vom ALG Geld errechnet wird. Da gibt es viele Berechnungsmöglickeiten. Bei mir war das auch der Gleiche weg LTA gestellt dann gekündigt und dann zur AFA LTA wurde bewilligt und werde im Mai mit der Umschullung beginnen. LG
Nixam 19.01.2012 | 09:39
Sie haben nichts falsch gemacht. Das Übergangsgeld wird nicht aus dem ALG berechnet. Maßgebend für die Übergangsgeldberechnung ist das zuletzt erzielte Arbeitsentgelt innerhalb von 3 Jahren vor Beginn der Umschulung. Dieses wird verglichen mit dem Tarifentgelt Ihres aktuellen Berufes unmittelbar vor Beginn der Umschulung. Hieraus wird das Übergangsgeld berechnet. Viele Grüße Nix
Nixam 19.01.2012 | 09:41
Hallo Kroll! Schauen Sie sich mal diesen Link an. Hier habe ich schonmal eine Übergangsgeldberechnung erklärt. Viele Grüße Nix https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
-am 19.01.2012 | 13:00
Sie haben nichts falsch gemacht. Nach Bewilligung einer Umschulung ist Ihr "Status" für den Rentenversicherungsträger egal. Die Kosten der Umschulung werden wie beschieden übernommen, egal ob Sie krank oder arbeitlos gemeldet sind.
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