Hallo hilfee!
Sie müssen sich schon im Klaren sein, was Sie möchten.
Entweder möchten Sie in die Selbständigkeit starten oder Sie möchten eine Umschulung in einen anderen Beruf machen. Diese dauert dann 2 Jahre und Sie erhalten Übergangsgeld, wenn Sie diese Leistung über die Deutsche Rentenversicherung starten.
Werden Sie sich zunächst über Ihre Ziele bewußt.
Beim Gespräch mit dem Fachberater für Rehabilitation können Sie all das zur Sprache bringen und sich auch über einen möglichen Zuschuß zur Selbständigkeit informieren lassen.
Ich würde den Antrag auf berufliche Reha über die RV nicht zurücknehmen, sondern mich einfach dort mal individuell beraten lassen.
Gründungszuschuss gibt es nämlich auch über den RV-Träger.
Dafür müssen Sie ein vernünftiges Konzept über Ihre Selbständige Tätigkeit durch einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bezüglich Art und Umfang Ihrer Selbständigkeit, Finanzkonzept etc. erstellen lassen.
Wenn Sie das dann vorliegen haben, können Sie dem RV-Träger vorlegen und hoffen, daß Sie den Gründungszuschuß erhalten. Schließlich waren Sie in medizinischer Reha und es wurde aus dieser eine Berufliche Reha angeregt. Dann ist nämlich der RV-Träger zuständig und nicht das Arbeitsamt.
Wenn Sie fix sind, dann schaffen Sie es, die o.g. Papiere schon bei Ihrem ersten Beratungsgespräch mit dem Fachberater für Rehabilitation in der DRV mitzubringen und der Antrag auf Gründungszuschuss kann direkt dort gestellt werden.
Viele Grüße
Nix