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Experten-Antwort

Probleme mit Rehabericht, Einblick in Rehaakte

von Anna22.08.2012 | 17:12
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin am Freitag vor Pfingsten aus der Reha entlassen worden. Mittlerweile hatte ich auch eine Wiedereingliederung angefangen, die ich aber wieder abbrechen musste, da ich es körperlich einfach nicht ausgehalten habe. Mein Arzt hat mir jetzt zu einer Umschulung geraten und mein Arbeitgeber würde mich auch unterstützen (teilweise auch finanziell). Während der Reha hat der Oberarzt mit mir abgesprochen, dass ich, sobald ich körperlich so weit bin, im Rahmen der Wiedereingliederung prüfe, ob ich noch in meinem alten Beruf arbeiten kann. Er war sich nicht sicher, meinte aber, er würde, für den Fall, dass ich es nicht schaffe, eine Umschulung empfehlen. In diesem Fall würde mich dann auch die RV unterstützen statt des Arbeitsamtes. Ich habe auch gesehen, wie er dies mehrfach in der Akte vermerkt hat (Visite, Abschlussgespräch). Bei der Entlassung war leider kein Arzt in der Klinik (ab Donnerstagmittag hatten die frei) und der Kurzbericht enthielt nur die Angabe von wann bis wann ich da war. Die Krankenschwester musste sogar noch meine Medikation eigenhändig auf einem extra Zettel notieren. Als der Rehabericht dann nach 4 Wochen kam, war dort keine Rede mehr von einer Umschulung. Stattdessen stand dort drin, ich wäre voll arbeitsfähig. Auch viele andere Dinge stimmten nicht, z.B. waren Therapien aufgelistet, die ich gar nicht bekommen hatte oder nicht in der Menge. Ich habe seit dem die Klinik erst angerufen und dann auch mehrfach schriftlich aufgefordert, das Ganze bitte zu korregieren. Außerdem bat ich um Einsicht in meine Rehaakte. Zunächst kam gar keine Stellungnahme, dann kam gestern ein Anruf bei uns zu Hause, dass sie den Bericht nun mal so geschrieben hätten und auch grundsätzlich keine Berichte korregieren würden. Er könnte gar nicht falsch sein. Meine Akte dürfte ich auch nicht einsehen, haben sie zu erst zu meinem Freund gesagt. Dann hieß es die Akte sei zurück bei der RV. Die RV sagt aber, dass sie bisher nur den Bericht bekommen hat und auf alle anderen Unterlagen noch wartet. Durch eine ehemealige Mitpatientin dort weiß ich, dass der Oberarzt, der mich behandelt hat, zwei Wochen nach meiner Abreise dort gekündigt hat. Das heißt er kann mir auch nicht helfen. Jetzt wollte ich wissen, ob ich mich nicht auch an die RV direkt wenden kann und ihnen schreiben kann, was in den Bericht alles falsch ist. Die Therapiepläne habe ich noch. Der Sachbearbeiter hier vor Ort verweist mich immer an die Rehaklinik, aber mein Chef meint, ich sollte einen Brief an die Hauptstelle schreiben. außerdem meinte er, dass ich mit diesem Rehebericht auf jeden Fall Probleme wegen der Umschulung, egal über welchen Kostenträger, bekommen würde. Ich habe doch eigentlich auch ein Recht auf einen Einblick in meine Rehaakte, oder?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Einzelfälle lassen sich in diesem Forum leider nicht umfassend lösen. Ich empfehle Ihnen aber, 1. die nach Ihrer Meinung abweichenden / unrichtigen / unvollständigen Angaben Ihrem Rentenversicherungsträger umgehend schriftlich mitzuteilen und um eine ebenfalls schriftliche Stellungnahme dazu zu bitten und 2. bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen, damit nicht wertvolle Zeit verstreicht.

Alles Gute und viel Erfolg!

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3 Antworten

KSCam 22.08.2012 | 18:02
Ich rate Ihnen sich auf das Wesentliche zu konzentrieren, nämlich die Frage wie es beruflich weitergeht. Die Fakten sind doch klar: man hat eine Wiedereingliederung empfohlen, war also der Meinung, dass die Chance besteht, dass Sie wieder im alten Beruf arbeiten (wäre das aussichtlos gewesen, wäre die WE reiner Blödsinn gewesen). Sie haben es versucht, aber es hat nicht geklappt - also geht es doch in erster Linie darum wie es nun weitergeht. Sie schreiben, dass Ihr AG Sie unterstützen will; gehen Sie das bitte an und stellen Sie, wenn Sie Hilfen der DRV brauchen einen Antrag auf berufliche Reha (mehr dazu siehe Antworten an gast 105, der ähnliches 2 Einträge vorher gefragt hat. Sie können natürlich auch Ihre Energien eisetzen und Rehaberichte anfechten, mit Mitpatienten reden, Akteneinsicht fordern, Berichte richtig stellen, gegen die Bürokratie kämpfen und vieles mehr. Was bringt das alles aber in der Sache?
Annaam 22.08.2012 | 19:18
Mein Chef unterstützt mich zwar, aber da ich in einem kleinem Betrieb arbeite, kann er es sich nicht leisten mir eine komplette Umschulung zu finanzieren. Und ohne finanzielle Hilfe von Außen ist eine Umschulung für mich auch schwer zu stemmen. Außerdem will meine KK den Bericht auch für den MDK anfordern um über weitere Maßnahmen zu entscheiden. Die Sachbearbeiterin dort meinte, dass eine Korrekrur des Berrichts immer über die Klinik oder den Kostenträger laufen muss.
Klaus-Peteram 22.08.2012 | 19:48
" Zunächst kam gar keine Stellungnahme, dann kam gestern ein Anruf bei uns zu Hause, dass sie den Bericht nun mal so geschrieben hätten und auch grundsätzlich keine Berichte korregieren würden. Er könnte gar nicht falsch sein." Das ist das gute Recht der Klinik und dann können Sie nichts weiter machen, ausser die Sache einem Rechtsanwalt zu übergeben. Da Sie sicherlich keine Zeugen zugegeben waren die ihre " Version " der angeblich getätigten Aussagen belegen, sieht es aber generell schlecht aus. Meiner Meinung nach lohnt es sich nicht da weiter Energie/Nerven dran zu verschwenden. " Durch eine ehemealige Mitpatientin dort weiß ich, dass der Oberarzt, der mich behandelt hat, zwei Wochen nach meiner Abreise dort gekündigt hat. Das heißt er kann mir auch nicht helfen. " Das könnte er auch nicht mehr wenn er noch dort arbeiten würde. ... Mit dem Tag der Entlassung aus der Rehaklinik endet auch die Zuständigkeit der Ärzte dort. Die Sache ist ab dem Tag für die Klinik also erledigt und zwar endgültig. Wie sollte auch ein Rehaarzt noch Wochen später etwas zu der dann aktuellen Situation eines früheren Patienten sagen ?? Also da gehen Sie von völlig falschen Voraussetzungen / Wünschen aus. Gegenüber der RV können und sollten Sie den Rehabericht sogar richtigstellen. Das ist ihr gutes Recht und kann nur von Vorteil sein. Inwieweit dann " ihre Version " auch im Verfahren verwendet wird bzw. anerkannt würde, steht auf einem ganz anderen Blatt. Event. bittet die RV auch selbst die Klinik noch einmal um Stellungnahme dazu. Ihr Akte bei der RV können Sie natürlich einsehen. Da wäre dann auch der Rehabericht enthalten und andrere ärztliche Unterlagen die über Sie im verafhren vorliegen. Die Akte würde zur nächsten Rentenberatungsstelle oder zu ihrem Rathaus/Bürgerbüro gesandt wo Sie sie dann zusammen mit einem dortigen Mitarbeiter einsehen und gegebf. auch Kopien anfertigen lassen können. Ich würde ihnen aber auch empfehlen jetzt ihr Augenmerk darauf zu legen wie es denn weitergehen soll. Wenn eine Wiedereingliederung scheitert könnten Sie jetzt durchaus auch eine EM-Rente beantragen - falls dies für Sie Frage käme. Sonst können Sie natürlich auch einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen und dann auf die Genehmigung zur Umschulung hoffen. Noch ist nichts verloren und ich denke Sie messen dem Rehabericht viel zu viel Bedeutung zu. Es ist keineswegs gesagt, das dadurch jetzt alles von der RV gleich abgelhent würde.
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