Sofern sich Ihre Beschwerden auf den erstellten Entlassungsbericht aus der Rehabilitationsklinik beziehen, ist es sinnvoll die Belange auch mit der Klinik selbst zu besprechen und dort vorzutragen.
Sofern Sie mit "Wiedereingliederung" eine stufenweise Wiedereingliederung gemeint haben, sind für diese und deren Kostenübernahme bestimmte gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen. Aus diesem Grunde ist es schwierig hier eine pauschale Auskunft zu geben. Noch problematischer kann ein Vergleich mit Kollegen sein, denn eine Kostenübernahme ist immer vom Einzelfall abhängig. Hierbei spielen "anrechenbare Vorerkrankungszeiten", tatsächlich auszuführende Tätigkeit im Betrieb, bestehende Einschränkungen usw. eine individuelle Rolle.
Eine stufenweise Wiedereingliederung wird durch einen "Stufenplan" des behandelnden Arztes befürwortet. In diesem Stufenplan macht der Arzt einen Vorschlag, in welchem zeitlichen Rahmen eine Heranführung an die Tätigkeit erfolgen soll. Natürlich sollte darauf geachtet werden, dass dieser Plan auch mit den betrieblichen Abläufen harmoniert. Es gibt somit keine gesetzliche Bestimmung, in welchem zeitlichen Rahmen eine stufenweise Wiedereingliederung erfolgen sollte.