Hallo liebe/r Expertin/Experte, vielen Dank für die weiteren Auskünfte. Was ich nicht verstehe, und darum meine Nachfrage, ist:
a) wieso wird noch auf eine Gesetzesänderung gewartet, wenn durch das Urteil des BSG aus 2012 (AZ: B 13 R 11/11 R und B 13 R 9/12 R, s. Ihre eigene Seite) eindeutig festgestellt wurde, dass KEIN Erstattungsanspruch besteht und das sogar auf der DRV-eigenen Seite als 'Rechtliche Arbeitsanweisung' (s. link) steht? Es ist eine ARBEITSANWEISUNG!
Wie also kann die DRV eine Arbeitsanweisung zu etwas herausgeben, was gesetzlich überhaupt noch nicht geklärt ist? Oder andersrum: Wieso eine Arbeitsanweisung, wenn die überhaupt nicht befolgt/umgesetzt wird?
b) Die prozentuale Regelung steht in § 40 SGB II Abs. 4. Stellen Sie sich bitte vor, jemand bekäme 1200,- € Rente, das JC hat aber nur z. B. 500,- € KDU gezahlt und keinen Regelsatz, weil BG. Nach dem momentanen Procedere würde das JC mal eben 670,- € "Gewinn" pro Erstattungsmonat machen, weil es sich ja die komplette Rente abgzl. 30,- € Pauschale holt. Bewusst überzogen, aber dadurch deutlich. Warum hat der Gesetzgeber denn wohl die prozentuale Regelung geschaffen? Mit welcher Begründung wird die hier NICHT angewandt? Sie sagen, von einer prozentualen Aufteilung sei Ihnen (der DRV) nichts bekannt. Und das, obwohl sie im SGB steht. Das wundert mich, ehrlich gesagt, bei einem Sozialversicherungsträger.
c) Warum zahlt die DRV dem JC erstmal nichts, aber den Rentner schon einen Teil der Nachzahlung aus? Dadurch verliert der Rentner das Geld, denn das JC wertet es als Einkommen und kürzt die Bezüge entsprechend. Interessant wird es, wenn der Rentner nur noch Sozialgeld bekommt, das viel niedriger ist als Alg2 und die Rentennachzahlung... dann wird er nicht etwas für einen Monat nicht mehr Sozialhilfe- od. geld-bedürftig und danach wieder, nein... der Betrag wird auf 6 Monate verteilt oder auch 12, wenn hoch genug und die Leistung entsprechend gekürzt. Verloren ist das Geld also auf jeden Fall. Und darum:
Warum wird auch die Nachzahlung f. d. Rentner nicht erstmal einbehalten? Für diejenigen, die durch die Rente aus dem Alg2- oder Sozialgeld- od. Sozialhilfebezug herauskommen wäre das besser, weil das Geld dann nicht mehr im Bezugszeitraum zufließt und nicht mehr weggenommen werden kann. Das ist auch kein Betrug, denn dieses Geld steht dem Rentner zu, er hat es selber erarbeitet, es steht genauso zu wie ein geringes Vermögen erlaubt ist (haben allerdings die Wenigsten). Aber die momentane Regelung, dem JC die komplette Rente zu zahlen unabhängig davon, wieviel es vorher tatsächlich gezahlt hatte, DAS ist Betrug, nämlich am Rentner. Und um ihm auch noch das letzte übriggebliebene kärgliche Restchen wegzunehmen wird dieses noch im Bezugszeitraum gezahlt.
Seit 2012 existiert ein Urteil, auf der DRV-Seite steht als Arbeitsanweisung, dass das JC keinen Erstattungsanspruch hat (s. link) und man wartet auf eine Gesetzesänderung. Warum? Das verstehe ich nicht. Deshalb mein Nachfragen.
Vielen Dank für Ihre Mühe!