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Progressionsvorbehalt

von Jürgen19.01.2009 | 14:42
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Teilnehmer, ich habe folgende Frage: Bin seit 2008 in ATZ-Blockmodell.Wegen Erkrankung habe ich nur Ca. 3 Mon. gearbeitet und daher an reinem Arbeitsentgelt unterhalb 7664,- Euro erhalten, zuzüglich Aufstockung Krankengeldzuschuss und KG. Kommt in so einem Fall der Progressionsvorbehalt in irgendeiner Weise zum Tragen. Lohnt sich da überhaupt eine Steuererklärung mit allen möglichen Belegen, z.B. aufgrund meiner Schwerbehinderung?

5 Antworten

Jürgenam 19.01.2009 | 16:43
Erstmal danke für die Antworten. Eine Steuererkl. werde ich in jedem Fall abgeben, nur möchte ich wissen, ob ich mir die Mühe mit den "außergew. belastungen und und... machen muss, wenn das alles letztlich nicht zum Tragen kommt. Mein Arbeitsverdienst- Steuer -Brutto war 7360,00 und die tarifliche ATZ-Aufstockung im letzten Jahr ca.2200,00 Euro. Zusätzlich natürlich KG-Zuschuss + Krankengeld. Kann " Schiko." mit diesen Angaben etwas anfangen?
Falsches Forumam 19.01.2009 | 15:38
Fragen Sie Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.
Schiko.am 19.01.2009 | 15:50
Der Progressionsvorbehalt lohnt sich fast immer für das Finanzamt. Durch diese Anrechnung ergibt sich nachträglich ein höherer Steuersatz der für den Arbeitsverdienst berechnet wird. Streng genommen müssten Sie sogar eine Einkommensteuererklärung ab- geben. Wüsste ich die Beträge des Arbeitsverdienstes und der Aufstockung, wäre eine präzise Antwort möglich. Vermutlich liegen Sie aber schon richtig. Mit freundlichen Grüßen.
HLRT67am 19.01.2009 | 15:46
Die Frage, ob sich die Steuererklärung lohnt, ist insofern überflüssig, als bei Bezug sogenannter Entgeltersatzleistungen (wie ATZ-Aufstockung, KG etc.) eine Pflicht zur Einkommensteuererklärung besteht -auch unabhängig davon, ob es sich "lohnt" (was die beiden Beteiligten, Steuerzahler und Finanzverwaltung, naturgemäß ohnehin unterschiedlich sehen)
Schiko.am 19.01.2009 | 22:19
Das ist die Frage, ja, anderseits auch nein. Auch das Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Sie haben es schon richtig erkannt, für die 7360 Arbeitslohn abzüglich Kranken, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Artbeitslosen und 920 Werbungskostenpauschale fällt normalerweise keine Steuer an. Dies deswegen, da ja 7.664 Grundfreibetrag Steuer unbelastet gelten. Nur berücksichtigt 2200 Aufstockung, fällt keine Steuer an, auf der Steuer- karte aufgeführte Einkommensteuer wird bei der Berechnung entsprechend berücksichtigt. Deshalb weiteren Fragen: Wurde auf der Steuerkarte abgeführte Steuer bestätigt und wie hoch? Wieviel Sozialversicherungsbeiträge sind ausgewiesen laut Steuerkarte? Wie hoch war in 2008 das bezahlte Krankengeld, auch dieser Betrag unter- liegt dem Progressionsvorbehalt? Was meinen Sie mit KG-Zuschuss? Ein auch für mich seltene Fallgestaltung, diese würde ich gern mit Ihnen durchziehen. Mit freundlichen Grüßen.
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