Wie "Schade" und "-/-" schon ausgeführt haben, kann die Zeit der Promotion nicht als rentenrechtliche Zeit anerkannt werden, da es sich weder um eine Beitragszeit noch eine Anrechnungszeit handelt.
Sie hätten ggf. die Möglichkeit, für diesen Zeitraum freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Ob und ggf. in welcher Höhe dies für Sie sinnvoll ist, kann ohne Kenntnis der Details Ihres Einzelfalls nicht gesagt werden.
Sollten Sie an einer freiwilligen Beitragszahlung interessiert sein, dann lassen Sie sich bitte bei der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung hierüber beraten.