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Experten-Antwort

Promotionsstipendium

von Anika Salfelder06.10.2011 | 17:38
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3 Antworten

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Hallo, ich beginne demnächst meine Doktorarbeit/Promotion. Ich erhalte jedoch kein Gehalt oder Lohn, sondern ein Stipendium, welches nicht Steuerpflichtig ist und ich daher auch nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahle. Ich hätte gern gewusst wie und ob diese Zeit (im idealfall 3 Jahre) zu meiner Rentenezeit gezählt wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie "Schade" und "-/-" schon ausgeführt haben, kann die Zeit der Promotion nicht als rentenrechtliche Zeit anerkannt werden, da es sich weder um eine Beitragszeit noch eine Anrechnungszeit handelt.

Sie hätten ggf. die Möglichkeit, für diesen Zeitraum freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Ob und ggf. in welcher Höhe dies für Sie sinnvoll ist, kann ohne Kenntnis der Details Ihres Einzelfalls nicht gesagt werden.

Sollten Sie an einer freiwilligen Beitragszahlung interessiert sein, dann lassen Sie sich bitte bei der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung hierüber beraten.

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2 Antworten

Schadeam 06.10.2011 | 18:37
Diese Zeit zählt wohl gar nicht für die Rente. Warum auch?
-/-am 06.10.2011 | 22:52
Wenn der Promotion bereits ein anerkannter Abschluß, z.B. Diplom, vorausgegangen ist, ist die Zeit für die Promotion nicht als Anrechnungszeit zu berücksichtigen. Allerdings sollte nach deren Abschluß die entsprechende Urkunde im Rahmen eines Kontenklärungsverfahren trotzdem vorgelegt werden, damit zum einen Anrechnungszeit formgerecht abgelehnt werden kann und zum zweiten der Doktorgrad als Namensbestandteil im Rentenversicherrungskonto gespeichert werrden kann. Evtl. könnten freiwillige Beiträge gezahlt werden. Ob das Sinn macht sollte direkt in der nächstgelegenen Beratungsstelle - nach vorheriger Terminvereinbarung -geklärt werden.
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