Mir wurde eine teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt. Aktuell arbeite ich 32 Wochenstunden an 5 Tagen, d.h. ich muss ggf. mit meinem Arbeitgeber verhandeln, um unter täglich 6 Stunden zu kommen. In meinem Bescheid erkenne ich keine Vorgabe für die Arbeitszeit. Wie prüft die DRV die Einhaltung bzw. ist die Beibehaltung der 32 Wochenstunden bei Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze i.O. Durch Gleitzeitmöglichkeit passe ich meine tgl. Arbeitszeit meines Zustandes an.
Das ist kein Proiblem. Es geht nicht in erster Linie um die geleistete Arbeitszeit ( darum steht diese im Bescheid auch nicht explicit drin ) , sondern um den Verdienst den Sie erzielen. Sollte dieser ihre indiv. Hinverdienstgrenze überschreiten wird die EM- Rente halt gekürzt. Verdienst und tatsächlich geleistete Arbeitszeit erfährt die RV durch Anfrage bei ihrem Arbeitgeber.
Sie haben die teilweise EM-Rente n u r deshalb genehmigt bekommen, weil der med. Dienst Sie als Erwerbsfähig für mehr als 3 aber unter 6 Stunden eingestuft hat. Das ist also Vorrausetzung und eine Bedingung warum Sie diese Rente überhaupt erhalten haben !
Wenn Sie diese Stundenanzahl nicht einhalten bzw. regelmässig überschreiten und die RV davon Kentnnis erhält, KÖNNTE eine erneute aktuelle Überprüfung ihres Gesundheitszustandes eingeleitet werden die in einer Aberkennung ihrer EM-Rente münden KÖNNTE. Da Sie ja die Beschäftigungsaufnahme der RV melden müssen und diese dann beim AG eine Anfrage auch hinsichtlich der Arbeitsstunden und des Verdienstes startet , kommt die aktuell geleistete Arbeitszeit immer ans Licht. Ob Überhaupt und dann in wieweit die RV dann tätig wird hängt vom Einzelfall ab.
Also das Risiko des Überschreitens der erlaubten täglichen Arbeitsstunden geht voll zu ihren Lasten und sollte gut überlegt werden.
Es kommt auf den Einzelfall an.
Diese Arbeit in diesem Umfang könnte natürlich ein Indiz sein, dass sich Ihr Gesundheitszustand gebesser hat.
Andererseits weiss die Rentenversicherung ja, dass Sie noch entsprechend Arbeiten. also wurde aktuell davon ausgegangen, dass Sie eigentlich nicht mehr 6 stunden und mehr schaffen können und sie zu Lasten Ihrer Restgesundheit dieser Arbeit nachgehen.
Wie später, wenn die Rentenversicherung den Fall nochmals prüfen sollte, die Beschäftigung dann gesehen wird hängt natürlich in erster Linie von Ihrem Gesundheitszustand ab. Wenn Sie aber dann noch im Umfang wie vor der Rente arbeiten, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mehr auf Ihren Gesundheitszustand geschaut.
Seien Sie unbesorgt!
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis ein aufmerksamer Arbeitskollege oder -Nachbar die DRV über Ihr offensichtlich vollständiges berufliches Leistungsvermögen informiert.
Ich halte meine Augen jedenfalls immer auf!
Weiterhin frohes Schaffen!
Wann sind Sie denn geboren? Handelt es sich bei Ihrer Rente evtl um eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (steht dann auch so im Bescheid)? Denn dann könnten Sie in einem nicht zumutbaren Verweisungsberuf (z. B. wenn Sie einst Bankdirektor waren und jetzt Bürohilfsarbeiten erledigen :-)) sogar 40 Stunden in der Woche arbeiten ohne den Rentenanspruch zu verlieren!
...Denn dann könnten Sie in einem nicht zumutbaren Verweisungsberuf (z. B. wenn Sie einst Bankdirektor waren und jetzt Bürohilfsarbeiten erledigen :-)) sogar 40 Stunden in der Woche arbeiten ohne den Rentenanspruch zu verlieren!
Diesen berufsunfähigen Bankdirektor, der noch 40 Stunden pro Woche Bürohilfsarbeiten verrichten kann, zeigen Sie mir bitte mal!
Denkbar wäre allenfalls, dass ein berufsunfähiger Handwerker in Vollzeit Bürohilfsarbeiten ausübt.
(Sofern er überhaupt so einen Job findet....)
Danke für die vielen - kurzfristigen - Antworten. Da werde ich mich bei der RV rückversichern; eine Rückzahlung oder die Aufhebung will ich nicht riskieren. Ich arbeite auch nicht voll, aber eben nicht innerhalb der Grenze 3-unter 6 Stunden.
Im Bescheid steht nichts von Berufsunfähigkeit; bin Jahr 1959.
Ich arbeite auch nicht voll, aber eben nicht innerhalb der Grenze 3-unter 6 Stunden.
Im Bescheid steht nichts von Berufsunfähigkeit; bin Jahr 1959.
Sie irren sich!
Sobald sie mindestens sechs Stunden täglich arbeiten, ist das bereits Vollzeit im rentenrechtlichen Sinn.
Eine rentenrelevante teilweise Erwerbsminderung liegt nur bei einem Leistungsvermögen von UNTER sechs Stunden/täglich vor.
Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, suchen Sie sich einen Minijob. Ansonsten hängt Ihre Rente immer an einem seidenen Faden, der jeden Moment reißen kann.
Eine einzige Überstunde außer der Reihe könnte schon ausreichen!
Hallo Willi,
Sie haben sich selbst bereits die richtige Antwort auf Ihre Frage gegeben, fragen Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach, ob die Beschäftigung rentenschädlich ist. Nur so sind Sie auf der sichern Seite. Für den Fall, dass der Rentenversicherungsträger bei Bescheiderteilung bereits Kenntnis von Ihrer Beschäftigung hatte, können Sie sich die Nachfrage ersparen, denn dann konnte der Rentenversicherungsträger diese bei seiner Entscheidung bereits berücksichtigen.