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Prüfung der vollen EMR auf unbestimmte dauer

von Fritz30.08.2012 | 11:02
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Bin 59 vor 3 Jahren EMR unbestimmte Dauer bekommen.wird nochmal geprüft ? oder wie muß ich mir den weiteren verlauf vorstellen?

3 Antworten

Mabusteram 30.08.2012 | 11:33
Grundsätzlich ist bei alllen unbefristeten EMR eine Überprüfung ob Besserung des Gesundheitszustandes erfolgte und somit Rente unberechtigt ist zulässig. Oftmals wird bei dieser Geegenheit auch nachgefragt, ob man Einkünfte hat, die der EMR gegenzurechnen sind. In deinem Alter ist dies aber eher unwhrscheinlich. Grundsätzlich liegt die Beweislast zur Gesundheitsbesserung auch bei der RV und nicht beim Patienten. In Einzelfällen wurde im Forum von Entzügen berichtet. Dies ist aber sicherlich sehr selten...
-am 30.08.2012 | 11:45
Sollten der Deutschen Rentenversicherung Anhaltspunkte vorliegen, die zur Annahme führen könnten, dass bei Ihnen keine bzw. nur noch teilweise Erwerbsminderung vorliegt, kann durch den zuständigen Rentenversicherungsträger jederzeit, auch bei Bewilligung einer Dauerrente, eine Überprüfung Ihres Rentenanspruches vorgenommen werden.
Klaus-Peteram 30.08.2012 | 12:02
Bei Zuerteilung der unbefristeten EM-Rente wird vom med. Dienst der RV festgelegt ob zukünftlich noch eine Überprüfung der EM-Rente erfolgen soll und wenn ja in welchen Abständen ! Wollen Sie also wissen wie in ihrem Fall verfahren wird, werden Sie um eine entsprechende Klärung mit ihrer RV nicht herumkommen. Hier kann es ihnen jedenfalls für ihre Rente niemand sagen. Grundsätzlich aber kann eine unbefr. EM-Rente auch bis zur Regelaltersrente JEDERZEIT überprüft werden. Dies ist zum einen vom med. Einzelfall als auch vom Vorgehen des jeweiligen Rentenversicherungsträgers abhängig. Einige Rentenversicherungsträger überprüfen nämlich ihre unbefr. Rentner gar nicht mehr bzw. eher selten, andere hingegen jedoch mehr oder weniger regelmässig. Die DRV, Berlin überprüft z.b. viele regelmäßig im 2 Jahresryhtmus. Dies geschieht meist nur anhand eines auszufüllenden sog. Gesundheitsfragebogens und nicht mehr. Hier geht es in erster Linie der RV darum aufzudecken, ob zwischenzeitlich eine Beschäftigung gegen Entgeld aufgenommen wurde und diese der RV bisher nicht gemeldet wurde. Eine Regelung das ab einem gewissen Alter X keine Überprüfung mehr erfolgen darf gibt es - entgegen der landläufigen Meinung - aber nicht. Es gibt Berichte, das schon Leuten mit 59/60 oder noch älter durchaus auch noch die Rente wieder entzogen wurde. Dazu bedarf es dann aber handfester Beweise seitens der RV und eine erhebliche Besserung der Gesundheit und damit der Erwerbsfähigkeit. Eine unbefr. EM-Rente wieder zu entziehen und ein sog. Rentenentziehungsverfahren einzuleiten ist für die RV kein einfaches Unterfangen da die Beweislast dazu komplett auf Seiten der RV liegt und nicht beim EM-Rentner. Aus diesem Grundee wird dies nur in seltenen Fällen und bei ziemlich klarer medizinischer Sachlage eingeleitet.
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