Für den Fall, dass der Arbeitgeber aufgrund bestimmter tarifrechtlicher Regelungen (z.B. BAT, TVöD) das Arbeitsentgelt vorschussweise
auf die Rente zahlt oder die Rente auf das Arbeitsentgelt anrechnet erfolgt keine Anrechnung auf die zeitgleich bezogene Rente.
Wird Ihr Arbeitsentgelt vorschussweise auf die Rente gezahlt oder wird die Rente auf das Arbeitsentgelt angerechnet, wäre die Frage mit
"JA" zu beantworten.
Falls Sie hierzu noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an eine unserer Beratungsstellen in Ihrer Näh