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Zur Experten-Antwort springenHallo Alina,
wenn Sie im Rahmen Ihrer Berufsausbildung rentenversicherungspflichtiges Ausbildungsentgelt erhalten, müßten Sie Ihre eigene Versicherungsnummer auf Ihren Lohnbescheinigungen finden. Die Angabe der vollständigen Versicherungsnummer erleichert Ihrem Rentenversicherungsträger die weitere Bearbeitung, weil die Einkommensdaten dann automatisiert übermittelt werden können.
Wurde für Sie noch keine Versicherungsnummer vergeben oder ist Ihnen nicht bekannt, reicht aber nur das Geburtsdatum. Ihr Anspruch auf Waisenrente ist davon nicht abhängig.
Als Einkommen für die Einkommensanrechnung ist immer das Brutto-Arbeitsentgelt anzugeben, der Rentenversicherungsträger rechnet hieraus das zu berücksichtigende Netto-Einkommen.
Die Vergabe der Versicherungsnummer ist übrigens in § 127 SGB VI geregelt.
Stimmt doch!Ergänzend: > wird schon bei 'frisch Geschlüpften' vergeben, ohne das man/frau es weiß. Gruß w.Stimmt nicht
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