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Experten-Antwort

Prüfung des Waisenanspruchs bei Berufsausbildung

von Alina10.12.2014 | 09:48
2048 Ansichten
11 Antworten

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Hallo Zusammen, ich hätte da ein paar Fragen. und zwar habe ich jetzt bereits mehrmals das Schreiben zur Prüfung des Waisenanspruchsbekommen bei Berufsausbildung bekommen. Habe es bisher auch immer brav ausgefüllt oder mit den Kollegen in der Zentrale telefoniert. Nun habe ich dieses Schreiben schon wieder bekommen.. Auf dem Bogen steht nun "Geburtsdatum/Versicherungsnummer der Waise" bisher ist mir nur die Versicherungsnummer meines Verstorbenen Vaters bekannt..wie komm ich jetzt an diese Nummer ran? klar Geburtsdatum ist bereits ausgefüllt aber die restlichen Ziffern/Buchstaben. Dann wollt ich nochmal Fragen ob ich das Einkommen in Brutto oder Netto eintragen muss. Ganz lieben Dank im Voraus! :)

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.12.2014 | 09:46

Hallo Alina,

wenn Sie im Rahmen Ihrer Berufsausbildung rentenversicherungspflichtiges Ausbildungsentgelt erhalten, müßten Sie Ihre eigene Versicherungsnummer auf Ihren Lohnbescheinigungen finden. Die Angabe der vollständigen Versicherungsnummer erleichert Ihrem Rentenversicherungsträger die weitere Bearbeitung, weil die Einkommensdaten dann automatisiert übermittelt werden können.

Wurde für Sie noch keine Versicherungsnummer vergeben oder ist Ihnen nicht bekannt, reicht aber nur das Geburtsdatum. Ihr Anspruch auf Waisenrente ist davon nicht abhängig.

Als Einkommen für die Einkommensanrechnung ist immer das Brutto-Arbeitsentgelt anzugeben, der Rentenversicherungsträger rechnet hieraus das zu berücksichtigende Netto-Einkommen.

Die Vergabe der Versicherungsnummer ist übrigens in § 127 SGB VI geregelt.

10 Antworten

Kai-Uweam 10.12.2014 | 10:43
Fragen Sie mal Ihren Arbeitgeber, dem müssten Sie bei Ausbildungsbeginn Ihren Sozialversicherungsausweis gegeben haben. Auf diesem steht die Versicherungsnummer. Alternativ reicht die Angabe des Geburtsdatums, der RV-Träger kann die VSNR selbst ermitteln. Bei der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten wird das BRUTTO-Einkommen benötigt, denn dieses wird nach den gesetzlichen Regelungen auf ein pauschales Nettoeinkommen gekürzt. MfG
Achillam 10.12.2014 | 11:34
Auf Ihren Lohnabrechnungen müsste die Sozialversicherungsnummer auch stehen.
Alinaam 10.12.2014 | 12:17
Ganz lieben Dank für die schnelle Antwort!!!! =)
W*lfgangam 10.12.2014 | 21:01
Ergänzend: > ..wie komm ich jetzt an diese Nummer ran? Die eigene gesetzliche Krankenkassen hat auch diese Nr., wird schon bei 'frisch Geschlüpften' vergeben, ohne das man/frau es weiß. Ist wie bei der Steuer ID Nr. - Nachfragen dazu bei der örtlichen Meldestelle. Gruß w.
Ahaam 11.12.2014 | 08:09
Stimmt nicht
Uhuam 11.12.2014 | 08:12
Ergänzend: > wird schon bei 'frisch Geschlüpften' vergeben, ohne das man/frau es weiß. Gruß w.
Stimmt nicht
Stimmt doch!
Ahaam 11.12.2014 | 09:53
Wo steht das?
Uhuam 11.12.2014 | 10:10
Sowas muss nirgendwo stehen. Die Erfahrung zeigt es schlicht. Gegenfrage: wo steht, dass es nicht so ist?? Wobei diese Diskussion nun abschweift und nicht wirklich etwas mit dem Ausgangspost zu tun hat...
Ahaam 11.12.2014 | 12:58
Weil man den Sozialversicherungsausweis auch erst bei Arbeitsaufnahme bekommt. Wieso bekommt man den dann nicht gleich bei Geburt? Aber Sie haben Recht, wir distanzieren uns von den Forenregelen.
W*lfgangam 11.12.2014 | 19:12
Hallo Aha, richtig, aber die VSNR existiert schon viel früher/nach Geburt ...Erfahrungs-/Praxiswerte. Wo es genau steht, habe ich auch kA. Ich denke, es wird nach Mitteilung der Geburt der Meldeämter an die Datenstelle DRV von dort vorgenommen. Ich kenne nur diese VO: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vkvv/gesamt.pdf Danach wäre die aber nach: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__147.html (Abs. 3) auch der betreffenden Person bekanntzugeben. Gruß w. ...da wir die Forenregeln nicht weiter 'verletzen' wollen, wird uns morgen ein ausgeschlafener Experte zu diesem Thema sicher abschließend informieren :-)
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