Hallo ans Forum,
nun bekomme ich also rückwirkend eine befristete volle EMR,aufgrund des fehlenden Teilzeitarbeitsplatzes. Ich habe mit dem Erhalt des Bescheides einen TZA beantragt .(lt.TvdL) Um dem ganzen mehr Druck zu geben,hat mein Anwalt ein BEM-Verfahren eingefordert,um alle an einen Tisch zu bekommen und eine Lösung zu finden.
Was passiert nun, wenn tatsächlich etwas angeboten wird und ich aber nach einer gewissen Zeit merke, das geht garnicht,ich schaffe es gesundheitlich nicht oder mit dem TZA hätte ich weniger Geld ,als mit der Rente. In wieweit wirkt sich eine sofortige Ablehnung oder ebend spätere Ablehnung des TZA aus? Während der Zeit des Arbeitens ,bekäme ich ja eine teilweise EMR. Würde ich wieder eine volle EMR bekommen, wenn es wie oben beschrieben Probleme gibt? Kann ich einen TZA ablehnen, weil ich finanziell vielleicht schlechter gestellt werde? Oder verstoße ich damit gegen die Mitwirkungspflicht ? Viele Fragen und ich hoffe auf Antworten,
wünsche Euch einen schönen Sonntag.
02.09.2012, 15:51
von
skoda
02.09.2012, 18:34
von
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Siehe Antwort um 18:34 Uhr. :)