zu 1 :
Wenn der Aufhebungsvertrag noch nicht abgeschlossen - also unterschrieben - wurde ( in ihrem Falle existiert er ja noch gar nicht .. ) , gelten Sie heute und bis zum Tag dieser Vereinbarung natürlich als noch beschäftigt/angestellt.
Insofern müssen Sie bei der Frage wahrheitsgemäss antworten , das das Beschäftigungsverhältnis besteht !
Ob und wann Sie einen Aufhebungsvertrag abschliessen ist übrigens für die RV nicht von Bedeutung. Das ist eine reine Sache zwischen Ihnen und ihrem Arbeitgeber.
Was meinen Sie mit dem Hinzuverdienst ? Die Anfrage bei ihrem AG bezieht sich doch auf ihren Lohn / ihr Gehalt in der Vergangenheit ( also auf die letzten 3 Kalenderjahre ). Das hat doch mit dem Hinzuverdienst den Sie bei einer EM-Rente erzielen dürfen doch nichst zu tun. Anhand ihrer alten Verdienste wird der Hinzuverdienst doch erst berechnet.
zu 2 :
Es ist richtig das Sie erstmal den genauen Rentenbescheid abwarten müssen.
Und informieren über ihre EM-Rente brauchen Sie - rein rechtlich - ihren Arbeitgeber weder unverzüglich noch sonst wann - sondern gar nicht !
Ich weiss allerdings nicht so recht , wie - und mit welcher Begründung vor alllem - Sie mit ihrem AG überhaupt einen Auflösungsvertrag anstreben wollen und warum der so einem Vertrag zustimmen sollte. Ich als AG würde mich da gar nicht drauf einlassen ohne Not. Warum sollte ich einem Arbeitnehmer z.b. eine Abfindung freiwillig zahlen obwohl ich das gar nicht müsste ?
Ihr AG kann ja erstmal weiter in Ruhe abwarten ob Sie wieder zur Arbeit kommen oder nicht. Bei einer Kündigung hingegen läuft der AG halt immer Gefahr , das er im Rahmen einer Kündigungschutzklage und bei einem langjährigem Mitarbeiter dann zu einer Ausgleichszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes verurteilt wird. Sie selbst sollten natürlich auf gar keinen Fall selbst kündigen , weil Sie sonst alle Ansprüche an ihren AG sofort verlieren !
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Thema Aufhebungs - oder Auflösungsvertrag ist an sich ein gaaanz heisses Eisen. Ich sag es einfach mal etwas überspitzt, das wenn ihr AG ihnen so einen Vertrag freiwillig von sich aus anbietet, macht er dies sicher nicht zu seinem Nachteil...Das macht er nur dann , wenn er so meint möglichst günstig aus der Nummer rauszukommen und Sie los zu werden.
Das ist dann absolut mit allerhöchster Vorsicht zu geniessen, weil er Sie womöglich komplett mit dem Vertrag übern Tisch ziehen will damit ! Nicht immer - aber immer öfter...
Insofern niemals bitte einen Auflösungsvertrag unterschreiben ohne diesen vorher von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen ! Das wäre der grösste Fehler den man machen kann und der kann u.U. tausende von Euros kosten die ihnen dann entgehen.