Hallo ich habe im Internet erfahren das die die dauerrente alle 2 jahre geprüft wird, spielt dabei auch die Vermittelbarkeit auf den Arbeitsmarkt und das alter eine Rolle und wie geht die Prüfung von statten, ich bin seit 1 jahr Erwerbsgemindert auf dauer und 55 jahre alt.
15.08.2018, 16:47
von
KSC
Ja, ja man liest so einiges im Internet.....
Da gibt es keine feste Regeln, da müssten Sie schon direkt bei Ihrem RV Träger nachfragen ob und wann Sie für eine Kontrolle vorgesehen sind.
Die DRV BaWü macht solche Kontrollen überhaupt nicht......
15.08.2018, 16:52
von
Fastrentner
Zitiert von: Rolf
Hallo ich habe im Internet erfahren das die die dauerrente alle 2 jahre geprüft wird, spielt dabei auch die Vermittelbarkeit auf den Arbeitsmarkt und das alter eine Rolle und wie geht die Prüfung von statten, ich bin seit 1 jahr Erwerbsgemindert auf dauer und 55 jahre alt.
Sie sollten nicht soviel im Internet recherchieren. Da steht oft nur dummes Zeug. Dass Sie gelesen haben, dass eine dauerhaft bewilligte Rente alle zwei Jahre geprüft wird, bestätigt das nur.
15.08.2018, 19:41
von
Max
Hallo!
Bei der DRV Berlin Bund war das sehrlange so....ist in der Tat nicht pauschal so....aber mit 55 ist es bei einer bewilligten Dauerrente doch wohl ehr unwahrscheinlich...bleiben Sie in Behandlung....und übertreiben Sie es nicht mit einem Minijpb sofern Sie das überhaupt noch können und wollen....halten Sie sich an die 3h Regel und es sollte gut sein.....
Alles Gute für Sie
Max
15.08.2018, 19:52
von
Moritz
Eine Dauerrente ist kein Freischein. Diese kann bei Bedarf überprüft werden. Ein zu hoher Hinzuverdienst könnte ein Verdacht sein. So, das nur zu Info.
15.08.2018, 20:01
von
Fastrentner
Zitiert von: Moritz
Eine Dauerrente ist kein Freischein. Diese kann bei Bedarf überprüft werden. Ein zu hoher Hinzuverdienst könnte ein Verdacht sein. So, das nur zu Info.
Danke für diese „wichtige“ Erkenntnis. Fühlen Sie sich jetzt besser?
16.08.2018, 08:25
Experten-Antwort
Der zuständige Rentenversicherungsträger hat selbstverständlich die Möglichkeit den Rentenanspruch wegen Erwerbsminderung zu überprüfen. Wie und ob in Ihrer Rentenangelegenheit der zuständige Rentenversicherungsträger verfährt können Sie nur individuell abklären.
16.08.2018, 11:20
von
Susanne
Zitiert von: Fastrentner
Sie sollten nicht soviel im Internet recherchieren. Da steht oft nur dummes Zeug.