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Experten-Antwort

Prüfung Versicherungsverlauf

von Klara02.03.2012 | 10:54
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3 Antworten

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Hallo, ich bin seit 2000 EU-Rentnerin, habe einen GdB von 100 und ein Kind, geboren 1992. Nachdem ich das früheste Eintrittsalter in die Altersrente erfragte, wurden mir die Vordrucke V300 und V800 zugesendet. Man müsse meinen Vers.-Verlauf überprüfen, um meine Frage beantworten zu können. Bei Rentenantrag hatte aber doch eine Kontenklärung stattgefunden. Warum jetzt dieses? Zumal die Frage durch eine Veröffentlichung in der Zeitschrift der DRV beantwortet wurde. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klara,

auch wenn es bei Ihnen äußerst unwahrscheinlich ist, dass Sachverhalte vorliegen, die noch einen Einfluss auf den frühestmöglichen Rentenbeginn Ihrer altersrente haben werden, sollen Rentenauskünfte immer nur aus einem vollständig geklärten Konto erfolgen. Im übrigen wären diese Fragen spätestens beim Rentenantrag zu beantworten. Wahrscheinlich sind auch, wie von „Galwien“ angemerkt, zumindest die Kinderberücksichtigungszeit bis zum 10. Lebensjahr abzuklären.

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2 Antworten

Galwienam 02.03.2012 | 11:24
Ihre Frage kann die DRV erst dann beantworten, wenn das Versicherungskonto geklärt wurde. Spontan fällt mir hier die Kinderberücksichtigungszeiten ein. Wenn Ihr Kind 1992 geboren wurde und Sie seit 2000 eine Rente bekommen fehlen die letzten 2 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten. Außerdem gab es seit 2000 mehrere Änderung im Rentenrecht. Man wird erst mal abklären, ob sie von diesen Änderungen betroffen sind. Erst dann kann man eine Aussage treffen können. Wenn Sie zur Bank gehen und den aktuellen Kontostand wissen wollen, sagt Ihnen der Bankbeamte ja auch nicht "wie? sie haben doch schon 2000 einen Kontoauszug bekommen!"
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