Zum Thema "Betriebsrenten" habe ich eine Frage. Wie sieht es mit den Erhöhungen von Betriebsrenten aus, wenn die Zahlungsverpflichtung auf den Pensionssicherungsverein übergegangen ist? Wird dann auch alle 3 Jahre auf Erhöhung geprüft oder bleibt die Rente dann auf dem letzten Stand für immer stehen? Das wäre nachteilig für den Betriebsrentner, obwohl der PSV doch dafür sorgen soll, dass ihm keine Nachteile entstehen. An wen ist die Nachforderung zu richten?
25.03.2009, 14:27
von
Falsches Forum
Dies ist ein Forum der deutschen (gesetzlichen) Rentenversicherung.
25.03.2009, 15:05
Experten-Antwort
Hallo Wolfgang ,
dieses Forum ist speziell für Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung gedacht. Bei Betriebsrenten bitten wir sich direkt mit dem Anbieter bzw. Arbeitgeber in Verbindung zu setzen.
26.03.2009, 07:46
von
Aha
unter: www.psvag.de stehen alle Unterlagen im pdf-Format zur Verfügung!