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Psychisch krank

von Student10.11.2017 | 08:14
840 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Morgen, die wissende Gemeinde, mich würde im Rahmen meines Studiums mal interessieren, ob eine paranoide Schizophrenie unbedingt eine volle Erwerbsminderung mit sich bringt, oder gibt es da Unterscheidungen und Akzentuierungen? Ist es möglich, das beim längeren Fehlen von Krankheitszeichen, eben diese volle Erwerbsminderung wieder aufgehoben wird, auch, wenn diese erst als dauernd eingestuft wurde? Ich habe da so einige Beiträge zum Thema psychische Erkrankungen in diesem Forum gelesen und finde es sehr interessant, was ich dann auch meinem guten Herrn Professor mitteilen möchte. Schönen Dank für die Antwort.

11 Antworten

Angelaam 10.11.2017 | 08:28
Nichts ist unmöglich.
Genervteram 10.11.2017 | 09:03
In diesem Forum antworten Ihnen keine Experten oder Gesundheitsexperten. Nur diese könnten Ihre Frage beantworten.
Genervteram 10.11.2017 | 09:05
Ergänzung: Natürlich antworten Ihnen hier Experten zum Rentenrecht. Sie benötigen aber Mediziner als Experten und die finden Sie hier nicht.
Feliam 10.11.2017 | 11:04
Es kommt nicht darauf an, wie eine Krankheit heißt, sondern welche Auswirkungen sie auf die Fähigkeit hat, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
Schorscham 10.11.2017 | 11:13
Genervteram 10.11.2017 | 13:09
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Du kennst das Herzl nicht!
Leider nicht, sonst könnte ich seinen Unsinn den er hier verbreitet verhindern!
Ernieam 10.11.2017 | 13:05
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Du kennst das Herzl nicht!
Ganz genau!
=//=am 10.11.2017 | 13:42
Ich bin zwar kein Arzt, aber ich kann mir schon vorstellen, dass bei jemandem, der paranoid schizophren ist, Erwerbsminderung besteht. Ich hatte gerade einen solchen Fall. Es kommt auf die Schwere der Krankheit an. Wenn derjenige dann noch unter Betreuung steht, weil er seine Angelegenheiten nicht selbst regeln kann, muss man sich vorstellen, dass er/sie keiner Vollbeschäftigung (mehr) nachgehen kann. Es kommt aber generell auf den Einzelfall an. Wie in jedem anderen Fall auch kann die Rente durchaus entzogen werden, wenn das Leistungsvermögen sich wesentlich bessert. Bei psychisch Kranken z.B. durch eine gute medikamentöse Einstellung/laufende Psychotherapien o.ä.
Herz1952am 10.11.2017 | 14:19
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Ergänzung: Natürlich antworten Ihnen hier Experten zum Rentenrecht. Sie benötigen aber Mediziner als Experten und die finden Sie hier nicht.
Hallo Genervter, leider musste ich wiederholt feststellen, dass man diesen ärztlichen Diagnosen nicht unbedingt trauen darf. Darüber hinaus musste ich leider feststellen, dass ich mein "Krankheitsmanagement" selbst in die Hand nehmen muss. Ich habe erst kürzlich wieder ein Medikament gebraucht, das mir der Arzt nicht verschreiben wollte, weil er Regress-Ansprüche befürchtet hat. Das Medi war nur über das Ausland zu beziehen, weil die Firma den Vertrieb in Deutschland eingestellt hat, weil der G-BA keinen Zusatznutzen erkannte. Es hatte aber einen erheblichen Zusatznutzen, sogar nach den Richtlinien des IQWiG, das die Bewertung medizinisch vornimmt. Ich habe die Krankenkasse angeschrieben und die Situation geschildert und mit den entsprechenden Attesten von 2 Ärzten versehen zum MDK der KK geschickt. Eine Bemerkung hat gelautet: Ich weis, dass eigentlich kein Antrag erforderlich ist, aber der Arzt hat darauf bestanden hat, da er wohl "AOK" geschädigt ist. Es handelte sich um eine Regressforderung in einem ähnlichen Fall. Er wollte mir noch ein anderes Medikament verschreiben, bei dem es nicht zu einer Q-T-c Zeitverlängerung kommen sollte, dafür aber eine Tachykardie ausgelöst werden konnte. Das konnte mein Herz aber auch nicht vertragen und ich wäre in "Teufels Küche" gekommen. (Kammerflimmern durch Tachykardie und "aus die Maus" evtl. trotz Defi.) Nach ein paar Tagen wollte ich nachfragen bei der Post, ob mein Schreiben schon zugestellt wurde. (Einwurfeinschreiben). Da lag aber schon im Briefkasten ein Schreiben der BARMER, dass Sie die Kosten bis zum 18. Januar 2018 übernehmen und ich mich dann nochmal melden sollte. Eigentlich ging es nur um Formsachen, wie Auslandsstatistik und Qualitätsprüfung des Medikamentes. Das Gesundheitssystem ist "ein Staat im Staate". Es ist die Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Die haben es fertiggebracht, dass den nicht einmal das Gesundheitsministerium etwas zu sagen hat. Kranke dürfen in diesem System nicht im geringsten mitbestimmen. Die Selbstverwaltung besteht auch nur aus gesunden Menschen. Kürzlich stand in der Zeitung: 2 Drittel aller neuen Medikamente ohne Zusatznutzen (G-BA). Eine glatte Lüge durch Fehlbewertung G-BA, der für die Bewertung der Medikamente für GKV-Versicherte zuständig ist. Es war nicht das erste Medikament mit angeblich keinem Zusatznutzen, obwohl mir mehre Ärzte versicherten es sei für mich sehr gut (und für andere auch), aber der G-BA empfand dies nicht so, denn es war ja teurer. Viele Ärzte wissen das auch, dass der G-BA falsch bewertet, trauen sich aber nicht so ein Medikament zu verschreiben, selbst wenn es einen großen Nutzen für den Patienten hat. Ach ja, der Arzt hat Widerspruch eingelegt gegen die Regressforderung. Aber das wird wohl leider "dauern". Aber wenigstens er hat das kapiert. Anderen Ärzten geht der "Hintern" auf Grundeis. Auch deshalb, weil sie nicht einmal die offiziellen Verschreibungsregeln und das SGB V (Krankenkassenrecht mit Hinweis auf die Möglichkeiten, die Ärzte im "Einzelfall" haben. Ich bin leider nicht der einzige "Einzelfall". In Deutschland ist überall "Gutantanamo", wo es kranke Kassenpatienten gibt, die etwas "aus der Reihe" tanzen mit ihren Krankheiten. Wenn man dieses System kennt, dann stehen auch noch einem Glatzkopf die Haare zu Berge :-). Ich hoffe, dass ich etwas Licht ins Dunkle bringen konnte. Alles Gute für Sie!
Genervteram 10.11.2017 | 19:22
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

In diesem Forum antworten Ihnen keine Experten oder Gesundheitsexperten.

Nur diese könnten Ihre Frage beantworten. [/quote]

Ergänzung:

Natürlich antworten Ihnen hier Experten zum Rentenrecht. Sie benötigen aber Mediziner als Experten und die finden Sie hier nicht. [/quote]

Hallo Genervter,

leider musste ich wiederholt feststellen, dass man diesen ärztlichen Diagnosen nicht unbedingt trauen darf.

Darüber hinaus musste ich leider feststellen, dass ich mein "Krankheitsmanagement" selbst in die Hand nehmen muss.

Ich habe erst kürzlich wieder ein Medikament gebraucht, das mir der Arzt nicht verschreiben wollte, weil er Regress-Ansprüche befürchtet hat. Das Medi war nur über das Ausland zu beziehen, weil die Firma den Vertrieb in Deutschland eingestellt hat, weil der G-BA keinen Zusatznutzen erkannte. Es hatte aber einen erheblichen Zusatznutzen, sogar nach den Richtlinien des IQWiG, das die Bewertung medizinisch vornimmt.

Ich habe die Krankenkasse angeschrieben und die Situation geschildert und mit den entsprechenden Attesten von 2 Ärzten versehen zum MDK der KK geschickt. Eine Bemerkung hat gelautet: Ich weis, dass eigentlich kein Antrag erforderlich ist, aber der Arzt hat darauf bestanden hat, da er wohl "AOK" geschädigt ist. Es handelte sich um eine Regressforderung in einem ähnlichen Fall. Er wollte mir noch ein anderes Medikament verschreiben, bei dem es nicht zu einer Q-T-c Zeitverlängerung kommen sollte, dafür aber eine Tachykardie ausgelöst werden konnte. Das konnte mein Herz aber auch nicht vertragen und ich wäre in "Teufels Küche" gekommen. (Kammerflimmern durch Tachykardie und "aus die Maus" evtl. trotz Defi.)

Nach ein paar Tagen wollte ich nachfragen bei der Post, ob mein Schreiben schon zugestellt wurde. (Einwurfeinschreiben). Da lag aber schon im Briefkasten ein Schreiben der BARMER, dass Sie die Kosten bis zum 18. Januar 2018 übernehmen und ich mich dann nochmal melden sollte.

Eigentlich ging es nur um Formsachen, wie Auslandsstatistik und Qualitätsprüfung des Medikamentes.

Das Gesundheitssystem ist "ein Staat im Staate". Es ist die Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Die haben es fertiggebracht, dass den nicht einmal das Gesundheitsministerium etwas zu sagen hat. Kranke dürfen in diesem System nicht im geringsten mitbestimmen. Die Selbstverwaltung besteht auch nur aus gesunden Menschen.

Kürzlich stand in der Zeitung: 2 Drittel aller neuen Medikamente ohne Zusatznutzen (G-BA). Eine glatte Lüge durch Fehlbewertung G-BA, der für die Bewertung der Medikamente für GKV-Versicherte zuständig ist.

Es war nicht das erste Medikament mit angeblich keinem Zusatznutzen, obwohl mir mehre Ärzte versicherten es sei für mich sehr gut (und für andere auch), aber der G-BA empfand dies nicht so, denn es war ja teurer. Viele Ärzte wissen das auch, dass der G-BA falsch bewertet, trauen sich aber nicht so ein Medikament zu verschreiben, selbst wenn es einen großen Nutzen für den Patienten hat.

Ach ja, der Arzt hat Widerspruch eingelegt gegen die Regressforderung. Aber das wird wohl leider "dauern". Aber wenigstens er hat das kapiert. Anderen Ärzten geht der "Hintern" auf Grundeis. Auch deshalb, weil sie nicht einmal die offiziellen Verschreibungsregeln und das SGB V (Krankenkassenrecht mit Hinweis auf die Möglichkeiten, die Ärzte im "Einzelfall" haben. Ich bin leider nicht der einzige "Einzelfall".

In Deutschland ist überall "Gutantanamo", wo es kranke Kassenpatienten gibt, die etwas "aus der Reihe" tanzen mit ihren Krankheiten.

Wenn man dieses System kennt, dann stehen auch noch einem Glatzkopf die Haare zu Berge :-).

Ich hoffe, dass ich etwas Licht ins Dunkle bringen konnte.

Alles Gute für Sie!

Ergänzung: Natürlich antworten Ihnen hier Experten zum Rentenrecht. Sie benötigen aber Mediziner als Experten und die finden Sie hier nicht.
Hallo Genervter, leider musste ich wiederholt feststellen, dass man diesen ärztlichen Diagnosen nicht unbedingt trauen darf. Darüber hinaus musste ich leider feststellen, dass ich mein "Krankheitsmanagement" selbst in die Hand nehmen muss. Ich habe erst kürzlich wieder ein Medikament gebraucht, das mir der Arzt nicht verschreiben wollte, weil er Regress-Ansprüche befürchtet hat. Das Medi war nur über das Ausland zu beziehen, weil die Firma den Vertrieb in Deutschland eingestellt hat, weil der G-BA keinen Zusatznutzen erkannte. Es hatte aber einen erheblichen Zusatznutzen, sogar nach den Richtlinien des IQWiG, das die Bewertung medizinisch vornimmt. Ich habe die Krankenkasse angeschrieben und die Situation geschildert und mit den entsprechenden Attesten von 2 Ärzten versehen zum MDK der KK geschickt. Eine Bemerkung hat gelautet: Ich weis, dass eigentlich kein Antrag erforderlich ist, aber der Arzt hat darauf bestanden hat, da er wohl "AOK" geschädigt ist. Es handelte sich um eine Regressforderung in einem ähnlichen Fall. Er wollte mir noch ein anderes Medikament verschreiben, bei dem es nicht zu einer Q-T-c Zeitverlängerung kommen sollte, dafür aber eine Tachykardie ausgelöst werden konnte. Das konnte mein Herz aber auch nicht vertragen und ich wäre in "Teufels Küche" gekommen. (Kammerflimmern durch Tachykardie und "aus die Maus" evtl. trotz Defi.) Nach ein paar Tagen wollte ich nachfragen bei der Post, ob mein Schreiben schon zugestellt wurde. (Einwurfeinschreiben). Da lag aber schon im Briefkasten ein Schreiben der BARMER, dass Sie die Kosten bis zum 18. Januar 2018 übernehmen und ich mich dann nochmal melden sollte. Eigentlich ging es nur um Formsachen, wie Auslandsstatistik und Qualitätsprüfung des Medikamentes. Das Gesundheitssystem ist "ein Staat im Staate". Es ist die Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Die haben es fertiggebracht, dass den nicht einmal das Gesundheitsministerium etwas zu sagen hat. Kranke dürfen in diesem System nicht im geringsten mitbestimmen. Die Selbstverwaltung besteht auch nur aus gesunden Menschen. Kürzlich stand in der Zeitung: 2 Drittel aller neuen Medikamente ohne Zusatznutzen (G-BA). Eine glatte Lüge durch Fehlbewertung G-BA, der für die Bewertung der Medikamente für GKV-Versicherte zuständig ist. Es war nicht das erste Medikament mit angeblich keinem Zusatznutzen, obwohl mir mehre Ärzte versicherten es sei für mich sehr gut (und für andere auch), aber der G-BA empfand dies nicht so, denn es war ja teurer. Viele Ärzte wissen das auch, dass der G-BA falsch bewertet, trauen sich aber nicht so ein Medikament zu verschreiben, selbst wenn es einen großen Nutzen für den Patienten hat. Ach ja, der Arzt hat Widerspruch eingelegt gegen die Regressforderung. Aber das wird wohl leider "dauern". Aber wenigstens er hat das kapiert. Anderen Ärzten geht der "Hintern" auf Grundeis. Auch deshalb, weil sie nicht einmal die offiziellen Verschreibungsregeln und das SGB V (Krankenkassenrecht mit Hinweis auf die Möglichkeiten, die Ärzte im "Einzelfall" haben. Ich bin leider nicht der einzige "Einzelfall". In Deutschland ist überall "Gutantanamo", wo es kranke Kassenpatienten gibt, die etwas "aus der Reihe" tanzen mit ihren Krankheiten. Wenn man dieses System kennt, dann stehen auch noch einem Glatzkopf die Haare zu Berge :-). Ich hoffe, dass ich etwas Licht ins Dunkle bringen konnte. Alles Gute für Sie!
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