psychosomatische Reha

von
Detlef Bücken

Hallo zusammen
Erstmal eine kleine Vorgeschichte.
War vom November 2010 bis Juni 2011 in einer Psychiatrische Klinik.
Danach Widereingliederung und habe eine unbefristete Teilerwerbminderungsrente bekommen.

Da es mir wieder schlechter geht, möchte ich eine psychosomatische Reha anwerfen.
Jetzt meine Frage
Bekomme ich diese Reha vom Rententräger oder von der Krankenkasse bewillig???

von
KSC

Egal ob Sie die Reha bei Kasse oder bei der DRV beantragen, wird geprüft wer von beiden zuständig ist und der Antrag notfalls weitergeleitet.

PS: die dritte Alternative wäre, dass die Reha von keinem bewilligt sondern abgelehnt wird.

von
-

Hallo Herr Bücken,

nach § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IX hat der Rehabilitationsträger, bei dem der Antrag zuerst gestellt worden ist, innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages bei ihm festzustellen, ob er nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz für die Leistung zuständig ist. Insofern wird der Antrag, soweit er beim "falschen" Leistungsträger gestellt wird, weitergeleitet.

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