Hallo Frau Geisler,
die Grundbewilligungsdauer für eine psychosomatische Rehabilitation beträgt 5 Wochen.
Bei der Auswahl der in Betracht kommenden Einrichtungen sind berechtigte Wünsche des Antragstellers zu berücksichtigen.
Der Gesetzgeber spricht allerdings ausdrücklich von berechtigten Wünschen und macht damit deutlich, dass nicht jedem Wunsch entsprochen werden muss. Hierbei ist zu bedenken, dass die seitens der Rentenversicherungsträger belegten Rehabilitationseinrichtungen durchweg hohen Qualitätsanforderungen unterliegen und ein breites Spektrum an Indikationen behandeln können.
Berechtigte Wünsche sind jedenfalls in angemessener Form zu berücksichtigen; kann nach entsprechender Prüfung diesem Wunsch nicht entsprochen werden, ist dies in einer für den Betroffenen nachvollziehbaren Form schriftlich zu begründen.
Der Entscheidung über eine in Betracht kommende Rehabilitationseinrichtung geht grundsätzlich immer eine Prüfung des medizinischen Sachverhaltes voraus; bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass im Rahmen dieses Forums keine konkreten Klinikvorschläge gemacht werden können.