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Experten-Antwort

Pünktliche Rentenzahlung

von Edmund Kazmierczak29.05.2017 | 18:34
1857 Ansichten
14 Antworten

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Ein Arbeitnehmer erhält sein Gehalt spätestens am vorletzten Arbeitstag eines Monats und manchmal sogar eher. Die Rentenzahlung erfolgt erst am letzten Tag eines Monats, meistens dann noch in den letzten Stunden des Tages. Warum werden Renter/innen hier anders behandelt als normale Arbeitnehmer.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.05.2017 | 08:39

§ 118 SGB VI enthält Regelungen, wonach bei Rentenneuzugängen mit einem Rentenbeginn ab 01.04.2004 nachschüssig, jeweils zum Monatsletzten die Renten zu leisten sind.

Für Bestandsrentner und Personen, deren Rente vor April 2004 beginnt, verbleibt es bei der bisher geltenden Auszahlungsregelung, weil diese Personen sich auf die regelmäßige Auszahlung der Renten im Voraus eingestellt haben.

Mit dieser damaligen Änderung wird bewirkt, dass laufende Geldleistungen grundsätzlich im Nachhinein und nicht mehr wie zuvor im Voraus gezahlt werden. Außerdem wird einer Forderung des Bundesrechnungshofes nachgekommen, wonach die - ggf. rückwirkende - Wertstellung des Betrages auf dem Empfängerkonto am Rentenauszahlungstag ausreichend ist.

13 Antworten

heuteam 29.05.2017 | 18:44
Der Gesetzgeber hat das im § 118 SGB VI so vorgeschrieben. Nachzulesen unter http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__118.html
W*lfgangam 29.05.2017 | 18:46
Hallo Edmund Kazmierczak, die Rentenzahlung hat am letzten Bankarbeitstag auf dem Konto zu sein (sagt das Gesetz), und der Tag geht bis 24:00 Uhr. Grundsätzlich gelten als bankoffene Arbeitstage Mo - Fr, abweichende Feiertagsregelungen in einzelnen Bundesländern mal ausgenommen. Ob Ihr AG tatsächlich in verfrühte/verfügbare Zahlung geht, sehen Sie an der Wertstellung des Betrages ;-) Gruß w.
Grokoam 29.05.2017 | 19:17
"Ein Arbeitnehmer erhält sein Gehalt spätestens am vorletzten Arbeitstag eines Monat" Ach was haben wir gelacht.
Onkel Ottoam 29.05.2017 | 19:20
Und mal abgesehen vom Gesetz, was nützt es Ihnen, wenn die Rente schon 2 Tage vor Ultimo auf dem Konto ist? Welchen Vorteil sollte das haben, denn die Monate haben nunmal zwischen 28 und 31 Tage.
Konrad Schießlam 29.05.2017 | 19:16
Kaum vorstellbar, dass in den letzten Stunden des Tages die Rente erst-zum Bei- spiel 23:00 Uhr- auf Konto gebucht wird.In der Regel endet die Beschäftigungs- zeit der Bankangestellten um spätestens 18:00 Uhr. Unterschiedlich kann der Buchungstag und die Valuta, auch Wertstellung genannt sein. Wichtig dabei, spätestens am letzten Arbeitstag eines Monats hat die Wert- stellung zu erfolgen, meist ist der Arbeitsverdienst bei Buchungstag und Wert- stellung identisch, für eventuell anfallende Zinsen gilt also auch die Wertstellung und nicht der Buchungstag. MfG.
Corinnaam 29.05.2017 | 19:39
Wenn das die einzigen Probleme sind,geht's ja noch. Schönen Abend
Schorscham 29.05.2017 | 19:44
Bis 2003 (?) erfolgten die Gutschriften am vorletzten Bankarbeitstag. Um der DRV etwas mehr Luft zum atmen zu verschaffen, beschloss die damalige Sozialministerin Ulla Schmidt, die Zahlungstermine auf den letzen Bankarbeitstag zu verschieben und künftige Renten nicht mehr im Voraus sondern rückwirkend zu zahlen. Genau so ist es! Sowohl Renten als auch Löhne/Gehälter müssen einen ganzen Monat reichen. Dabei ist es doch völlig wurscht, ob die Kohle am 01., am 10., oder am 31. verfügbar ist. Wichtig ist nur, dass nach 28/30/31 Tagen wieder neues Geld verfügbar ist. Arbeitslosengeld 1 wurde übrigens schon immer rückwirkend ausgezahlt, während Arbeitslosengeld 2 schon immer im Voraus gezahlt wurde. Was für eine Ungerechtigkeit aber auch....;-) MfG
Bieneam 30.05.2017 | 06:53
Ich hab mein Gehalt noch NIE am vorletzten Werktag auf dem Konto gehabt. Und damit kann ich und meine 5000 Kollegen auch leben.
Schilas Mamaam 30.05.2017 | 11:47
So ein Schmarrn, sofern es so sein sollte, dann liegt es an der eigenen Bank und nicht an der Rentenversicherung. Meine Rente ist seit Februar 2015 immer schon auf dem Bankkonto, wenn ich gegen 11:30 Uhr nach Hause komme. FAZIT - stets pünklich !
=//=am 30.05.2017 | 12:55
Ich auch. :-) Waren das noch Zeiten, als der Lohn noch in Lohntüten Anfang des Monats ausgegeben wurde.
W*lfgangam 30.05.2017 | 21:30
..._vor_ dem Öffnen war aber Nachzählen des Inhalts angesagt - sagte die 'AGB' auf der (teiltransparenten) Lohntüte *g Gruß w.
Konrad Schießlam 31.05.2017 | 10:01
Merkwürdig, das Geld in der noch verschlossenen Tüte schon nachzählen? Fällt mir noch ein, ich erhielt immer am 15. des Monats mein Gehalt, für Monat Mai eben am 15. Mai, wenn dies gerade kein Feiertag war. Hielt dies immer für das Gerechteste, somit für 15 Tage geleistete und 15/16 Tage noch zu leistende Arbeit. MfG.
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