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Experten-Antwort

Punkt beim Versorgungsausgleich

von Ida05.04.2016 | 16:54
1150 Ansichten
3 Antworten

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Dies war die Expertenantwort: Die Ehezeit im Sinne des § 3 VersAuglG beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist; sie endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags Mein Frage war, bekomme ich während der Trennungszeit ( die schon 2 Jahre anhält) auch Punkt von den Rentenkonto meines Mannes, falls es zur Scheidung kommt? Oder ist mit den Trennungszeitpunkt auch kein weiters Erhalten der Punkte möglich beim Versorgungsausgleich.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ida,

Ihre Frage wurde doch schon beantwortet: Nach dem Versorgungsausgleichgesetz zählt zur Ehezeit auch die Trennungszeit und zwar bis zu dem Zeitpunkt, zu dem einer von Ihnen beiden den Scheidungsantrag stellt und dieser "rechtshängig" ist, also wirksam beim Gericht eingegangen. Alles andere wäre Verhandlungssache.

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2 Antworten

esrfserfam 05.04.2016 | 17:32
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Wurde denn der Scheidungsantrag mittlerweile gestellt oder nicht? Aus Ihrem Beitrag lese ich zumindest heraus, dass Sie "nur" in Trennung leben. Daher wäre das Ende des Ehezeitraum (im Sinne des Versorgungsausgleiches) noch nicht einmal erreicht, wenn kein auf Scheidung gestellt wurde und somit die Rechtshängigkeit noch nicht eingetreten ist. Aus dem Vorbeitrag wurde bereits die Definition des Ehezeitraumes verständlich erklärt. Der Ehezeitraum (im Sinne des Versorgungsausgleiches) ist geregelt nach § 3 Versorgungsausgleichsgesetz. http://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/__3.html Natürlich können die Ehegatten untereinander den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen; also z.B. nur einen Teil der Ehezeit nach oben genannter Definition für den Versorgungsausgleich berücksichtigen lassen (gem. § 6 VErsAusglG) oder aber auch/stattdessen Vereinbarungen treffen, die über den Versorgungsausgleich im Sinne der Gütertrennung hinausgehen (z.B. "Wir verzichten auch den Versorgungsausgleich; dafür zahlt der eine Ehegatten dem anderen den Ausgleichsbetrag für einen Abschlag der Altersrente; oder auch eine monatliche Unterhaltszahlungen). Im Übrigen: Für den Zeitraum, für den Sie Punkte vom Ehegatten bekommen, müssen Sie auch Punkte an Ihren Mann abgeben. Des Weiteren betrifft dies Anrechte aus allen Versorgungsanwartschaften; nicht nur aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber wie Ihnen bereits die Vorredner empfohlen haben: Suchen Sie sich einen versierter Anwalt für Scheidungsrecht.
KSCam 05.04.2016 | 18:41
Da die Scheidung wohl noch nicht beantragt ist gehe ich davon aus dass die Zeiten momentan "noch in den Versorgungsausgleich laufen" sofern Sie nicht mit Ihrem (Noch)Mann etwas anderes vereinbart haben. Somit müssten Sie die Punkte bekommen. Was soll ein Mitarbeiter der DRV denn anderes dazu sagen? Um Feinheiten streiten dann die Anwälte und das Gericht entscheidet - die DRV setzt dann das Urteil um!
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