Bin zwar kein Experte lieber Sokrates,
aber ich hoffe sie erlauben in Ihrer Arroganz und Selbstverliebtheit, das auch weiterhin andere zu Wort kommen.
Wenn Ihr Kind vor dem 01.01.1992 geboren wurde, was ich aus der Tatsache schliesse, das sie schrieben, das es nur einen Punkt gibt, haben sie 12 Monate erzielt, die Ihnen auf die allg. Wartezeit angerechnet werden.Die 20 Monate Ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigungen nehmen wir dazu und erreichen dann 32 Monate.
Dies reicht für einen Rentenanspruch noch nicht aus, die sie selber erkannt haben.
Bis zum 45. Lebensjahr können sie Beiträge nachzahlen, für die Schul/Studienzeiten. Diese sind nur sogenannte Anrechnungszeiten und wirken sich auf die Rentenhöhe nicht aus. Sie werden als nicht bepunktet ( die Experten verzeihen mir diesen einfachen Ausdruck )
Der monatliche Beitrag beträgt z.Zt. 79,60 Euro.
Es wäre in Ihrem Sinne, die 60 Monate aufzufüllen. Diese können sie jedoch auch anders erreichen, zb. durch die Asübung eines Minijobs ( hierbei wäre zu erwähnen, das sie in diesem auf die Versicherungsfreiheit verzichten ), da die Monate nur dann 1:1 angerechnet werden.
Ich möchte mich jetzt schon bei Blockwart Sokrates für meine Antwort entschuldigen, bin ja nachweislich kein Experte.Habe zugleich eine Frage an sie :
Warum verbieten sie andern Usern auf die Frage der Userin zu antworten??
Dieses Forum lebt von Tips und Erfahrungen der unterschiedlichsten Teilnehmer.Schade, sie sich hier völlig unnötigerweise als Oberlehrer aufspielen müssen.
mfg