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von Verona17.09.2009 | 11:16
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Rentenpunkte erworben durch Kindererziehungszeiten und durch mein Studium. Allerdings habe ich nur 20 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Bleiben mir die Rentenpunkte erhalten oder muss ich erst 60 Monate sozialversicherungspflichtig arbeiten, um einen Anspruch zu haben? Danke für eine Antwort. MfG Verona R.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bis zum Erreichen der Regelaltersrente müssen mindestens 60 Monate Beitrags- und Ersatzzeiten (nicht Anrechnungszeiten!) nachgewiesen sein. Ob diese Monate aus versicherungspflichtiger Be-schäftigung, Kindererziehung oder anderen Sachverhalten resultieren spielt keine Rolle.

Schulbesuch und Studium zählen zu den Anrechnungszeiten. Es sind somit weder Beitragszeiten, noch werden hierfür künftig Entgeltpunkte ermittelt.

Für die Kindererziehung werden Pflichtbeiträge gutgeschrieben, Aha hat den Umfang bereits genannt.

12 Antworten

Ahaam 17.09.2009 | 12:13
Durch ein Studium allein haben Sie sicher keine Rentenpunkte erworben - allenfalls Wartezeitmonate aus Anrechnungszeit, welche nicht bei allen Wartezeiten mitgezählt werden! 20 Mon. vers. Beschäftigung ist ein Anfang - wie viele Kinder haben Sie erzogen - und wann sind diese geboren? Geburt vor 1.1.92: max. 12 Monate KEZ Geburt ab 1.1.92: max. 36 Monate KEZ Ihr Rentenkonto hat einen Stand mit Wartezeitmonaten und ggf. einer Anwartschaft - diese verfallen nur, wenn Sie die Beiträge die Sie selbst getragen haben erstatten lassen (können) - sonst bleiben die Werte bis zum St.Nimmerleins-Tag oder bis zum Beginn der Rente stehen. Zur Not können beim Erreichen der Regelaltersgrenze, wenn Sie Kindererziehungszeiten geltend machen können, die fehlenden Monate auch nachgezahlt werden - ggf. noch über freiw. Vers. nachdenken!
Veronaam 17.09.2009 | 13:24
Vielen Dank "Aha" für die fixe Antwort! Meiner Ansicht nach bekommt man für Studien- und Ausbildungszeiten ab dem 18. LJ 0,75 Rentenpunkte pro Jahr angerechnet, allerdings maximal 2,25 Punkte insgesamt. Kindererziehung macht bei mir nur einen Punkt aus. (In erster Linie sorge ich natürlich privat vor, bei den paar Krötenpunkten ;-)) Was ich nur nicht weiß, ist, ob ich 60 Beitragsmonate benötige, damit ich die Ansprüche auch irgendwann geltend machen kann. Können Sie mir da helfen? Vielen Dank Verona
No pointsam 17.09.2009 | 13:49
Hallo Verona, Ihre Aussage zur Bepunktung von Studienzeiten stimmt leider nicht. Diese erhalten exakt 0,0000 Entgeltpunkte.
Haseam 17.09.2009 | 13:44
Hallo, ja Sie benötigen 60 Kalendermonate mit Beitrags- und Ersatzzeiten. Ersatzzeiten (§ 250 SGB VI) sehe ich nach Ihren Angaben nicht, sonder 20 KM Beitragszeit und 12 KM Kindererziehungszeit = 32 KM. Also ggf. noch 28 Monate Beiträge entrichten ggf. auch freiwillige so Sie berechtigt sind. Lassen Sie sich ausführlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV aufklären.
sokratesam 17.09.2009 | 14:07
das sollte eigentlich ein expertenforum sein, alle anderen mit ihrem halb- und dreiviertelwissen sollten einfach mal die fr.... halten!
TIpp des Tagesam 17.09.2009 | 14:12
Und alle frustrierten sollten einfach schon früher in die Kneipe gehen als sonst. Und wie jeden Tag Ihren Frust ertränken.
Schiko.am 17.09.2009 | 14:20
Bin zwar kein Experte lieber Sokrates, aber ich hoffe sie erlauben in Ihrer Arroganz und Selbstverliebtheit, das auch weiterhin andere zu Wort kommen. Wenn Ihr Kind vor dem 01.01.1992 geboren wurde, was ich aus der Tatsache schliesse, das sie schrieben, das es nur einen Punkt gibt, haben sie 12 Monate erzielt, die Ihnen auf die allg. Wartezeit angerechnet werden.Die 20 Monate Ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigungen nehmen wir dazu und erreichen dann 32 Monate. Dies reicht für einen Rentenanspruch noch nicht aus, die sie selber erkannt haben. Bis zum 45. Lebensjahr können sie Beiträge nachzahlen, für die Schul/Studienzeiten. Diese sind nur sogenannte Anrechnungszeiten und wirken sich auf die Rentenhöhe nicht aus. Sie werden als nicht bepunktet ( die Experten verzeihen mir diesen einfachen Ausdruck ) Der monatliche Beitrag beträgt z.Zt. 79,60 Euro. Es wäre in Ihrem Sinne, die 60 Monate aufzufüllen. Diese können sie jedoch auch anders erreichen, zb. durch die Asübung eines Minijobs ( hierbei wäre zu erwähnen, das sie in diesem auf die Versicherungsfreiheit verzichten ), da die Monate nur dann 1:1 angerechnet werden. Ich möchte mich jetzt schon bei Blockwart Sokrates für meine Antwort entschuldigen, bin ja nachweislich kein Experte.Habe zugleich eine Frage an sie : Warum verbieten sie andern Usern auf die Frage der Userin zu antworten?? Dieses Forum lebt von Tips und Erfahrungen der unterschiedlichsten Teilnehmer.Schade, sie sich hier völlig unnötigerweise als Oberlehrer aufspielen müssen. mfg
Veronaam 17.09.2009 | 15:17
Vielen Dank an Alle, ich werde mich für die restlichen Monate noch anstellen lassen, bis ich die 60 Beitragsmonate voll habe. Ciao Verona
Schiko.am 17.09.2009 | 15:29
Was nun, doch was tun? Natürlich ist der Eintrag um 14:20 nicht von mir. Da habe ich zufällig noch geschnarcht. Nun ja , auch solche Menschen muss es geben, der Herr verzeihe ihnen. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.Originalam 17.09.2009 | 15:36
Der Beitrag um 15:29 Uhr ist wieder vom Falschmünzer.Ich bin zwar keine 17 mehr,aber vom Mittagsschlaf bin ich noch entfernt. mfg
Schiko.am 17.09.2009 | 17:30
Ich weiss, dass es lächerlich wirkt, kann mir halt auch nicht alles gefallen lassen. Natürlich ist der Beitrag um 15:29 von mir, natürlich der vom 15:36 nicht, kennt man ja an den Text. Habe schon früher auf ein Merkmal hingewiesen, schon zu Skat Zeiten. Nenne dies jetzt: Nicht mfg., vielmehr immer: Mit freundlichen Grüßen-aus- geschrieben. Mit freundlichen Grüßen.
Frage an Schiko.am 18.09.2009 | 09:02
hm...also gemäß Ihres Hinweises...bla bla bla Skatzeiten...bla bla bla schreiben sie, also der Original Schiko. immer mit freundlichen Grüßen-ausgeschrieben. Demnach wären die unten genannten Beiträge alle nicht von Ihnen????? 14.09.2009, 11:04 Uhr 14.09.2009, 15:22 Uhr 10.09.2009, 7:59 Uhr Na, wer das mal glauben mag. Naja gut, mit der Wahrheit muss man es ja auch nicht immer sooo genau nehmen.
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