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Experten-Antwort

Pysosomatische REA- Wer bezahlt in dieser Zeit meine Miete

von Reiner28.02.2019 | 12:22
558 Ansichten
2 Antworten

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Hallo Mir wurde von einem Arzt angeraten eine Pysosomatische REA zu beantragen.Ab April werde ich auf ALG 2 angewiesen sein,wie werden denn dann die Kosten verteilt.Gibt es in der Zeit weiter ALG 2 oder Übergangsgeld ? Wie ist es mit der Mietzahlung,übernimmt die Rentenversicherung die Kosten oder das zuständige Jobcenter ? Wäre schön was zu hören. Vielen Dank im Vorraus. Reiner

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Reiner,

grundsätzlich erhalten Sie auch während der Rehabilitation Arbeitslosengeld II vom Träger der Grundsicherung (Jobcenter).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Sonneam 28.02.2019 | 19:25
Für die Dauer der Leistung zur medizinischen Rehabilitation besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Übergangsgeld in Höhe des Arbeitslosengeld II dem Grunde nach. Das muss allerdings im konkreten Fall geprüft werden. Besteht ein Anspruch, wird das Jobcenter gebeten, das Arbeitslosengeld II an Sie weiterzuzahlen. Die Miete zahlen Sie weiterhin mit dem Arbeitslosengeld II (Kosten der Unterkunft und Heizung). In einigen Fällen beenden die Jobcenter die Zahlung, wenn der Leistungsbezieher mehr als 6 Monate von seinem dauerhaften Wohnsitz fernbleibt. Bei einer psychosomatischen Reha ist dies nicht der Fall, da sie in der Regel fünf Wochen dauern.
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