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Qualifikation von ehrenamtlichen Versichertenberatern

von Andreas06.03.2008 | 10:18
2775 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Anlässlich der Rentenantragstellung meiner Frau haben wir vor kurzem die Beratung einer ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterin in Anspruch genommen. Bereits im Vorfeld war uns aufgefallen, dass diese Dame beinahe täglich Beratungstermine an diversen Standorten anbietet und hatten sie deshalb als überdurchschnittlich engagiert und kompetent eingeschätzt. Die Beratung selbst war dann aber leider eher unterdurchschnittlich. Auf alle Fragen, die über 0/8/15 hinausgingen, sollten wir direkt die Rentenversicherung um Rat fragen, dazu könne sie als ehrenamtliche Beraterin keine verbindliche Auskunft geben. Im Ergebnis hat sie nur unsere Angaben in das Rentenantragsformular eintragen - das wars. Als wir sagten, dass wir ja eigentlich wegen der Beratung und nicht wegen des Ausfüllens der Anträge gekommen wären, erwiderte sie nur, dass dafür die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung zuständig wären. Dort arbeiten speziell ausgebildete Leute; sie selbst habe vor ihrer Pensionierung in einem Beruf gearbeitet, der mit der Rentenversicherung überhaupt nichts zu tun hatte. Ich möchte jetzt gerne wissen, welche Voraussetzungen man mitbringen muss, um Versichertenberater zu werden. Wer prüft die fachliche Kompetenz? Bei meinen bisherigen Recherchen konnte ich nur in Erfahrung bringen, dass die ehrenamtlichen Versichertenberater "gewählt" werden und für jede Beratung eine "Aufwandsentschädigung" sowie eine allgemeine "Bürokostenpauschale" erhalten. Wie hoch sind denn diese Zahlungen?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu diesem Thema nicht positionieren kann.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Nein! Sie sind nicht in ein Fettnäpfchen getreten. Aber ich glaube schon, dass es nachvollziehbar ist, wenn ich mich hier nicht über die Kompetenz "unserer" Berater auslassen werde.

Die Leute werden übrigens gewählt. Dies ist im § 61 SGB IV geregelt.

8 Antworten

Rosannaam 06.03.2008 | 10:34
Hallo Andreas, es ist verständlicherweise sehr unbefriedigend, dass Sie so schlecht beraten wurden. Wundert mich allerdings nicht, und zwar aus folgendem Grund: Schon seit Jahrzehnten gibt/gab es die sogenannten Versichertenältesten. Diese sind die heutigen "Versichertenberater". Meiner Meinung nach hätte man es bei dem alten Begriff belassen sollen, denn dabei war die Erwartung einer nicht unbedingt ausführlichen und kompetenten Beratung eigentlich von vornherein klar! Die Versichertenberater werden zwar - auch wie früher - für gewisse Angelegenheiten und ein bißchen für das Renten-/Beitragsrecht geschult. Aber mehr als 0815-Antworten sind zumindest bei den meisten nicht zu erwarten. Das ist eigentlich auch nicht so gewollt. Hauptsächlich werden VB dort tätig, wo ein Antrag der DRV, gleich welcher Art, aufgenommen werden soll. Machen Sie sich über die Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit als Versichertenberater aber keine Illusionen: Die ist mehr oder weniger ein Taschengeld!!! Ganz anders sieht es natürlich bei Beratern der DRV aus. Das sind ausgebildete Fachkräfte. MfG Rosanna.
Brilleam 06.03.2008 | 10:39
Hallo Andreas! Die Qualität der Versichertenberater ist stark schwankend - im Einzelfall Glück oder Pech! Allerdings ist dafür der Kosten-Aufwand (Stand 02/2005) eigentlich zu hoch: Zeitaufwand ab 01.01.1987 mtl. 75,00 DM ab 01.01.2002 mtl. 39,00 EUR Wohnungspauschale ab 01.01.2000 45,00 DM ab 01.01.2002 24,00 EUR pro aufgenommen Rentenantrag ab 01.10.1993 30,00 DM ab 01.01.2002 16,00 EUR pro aufgenommen Antrag auf Kontenklärung,Umwandlung,. ab 01.10.1993 15,00 DM ab 01.01.2002 8,00 EURO
Brilleam 06.03.2008 | 10:52
Hallo Rosanna! Mancher VB macht mit diesen Taschengeldern ein ganz ordentliches Geschäft - würde die zuständige Kommune für ihren Aufwand entsprechend entschädigt, wären diese Versichertengelder (!) sicher besser angelegt! Ja, ich weiß: Pflichtaufgabe...!
Rosannaam 06.03.2008 | 11:07
Hallo Brille, das mag ja alles sein. Aber die Versichertenberater nehmen den Kommunen, bzw. speziell den antragsentgegennehmenden Stellen in den Rathäusern, doch schon sehr viel Arbeit ab (je nach Größe der Kommune/Personalbesetzung natürlich). Und - mal ehrlich gesagt, wenn Ihre Angaben stimmen, wovon ich ausgehe: 8,- € für einen Kontenkl. Antrag 16,- € für einen Rentenantrag 3,- € tgl. Zeitaufwand ...wer sich dabei eine goldene Nase verdient, der muß aber schon einen Zahn zulegen und einige Anträge mehr am Tag ausfüllen. Es kommt ja dazu, dass leider nicht alle Vers. ihr Versicherungskonto geklärt haben, die Unterlagen kunterbunt in den Schubladen verteilt sind... etc. etc. Oft ist ein Kontenkl.Antrag oder Rentenantrag erst in 1 oder mehreren Std. ausgefüllt. Es ist ja nicht (immer) damit getan, nur als "Schreibmaschine" zu dienen. :-)) Ich finde es eben generell nicht schlecht, dass es diese Versichertenberater gibt. MfG Rosanna.
Andreasam 06.03.2008 | 11:19
Danke für die schnellen Antworten. Ich wollte nicht unterstellen, dass bei den Versichertenberatern grundsätzlich die Vergütung im Vordergrund steht. Im geschilderten Fall hatte ich aber schon den Eindruck, dass Quantität Vorrang vor Qualität hat. Besonders hat mich meine Naivität geärgert - ich hatte wirklich geglaubt, die vielen Termin- und Ortsangebote wären Ausdruck besonderen Engagements. Ehrenamt ist das eine und wirtschaftliches Interesse das andere. Die Antwort des Experten kann ich leider nicht nachvollziehen: Ich frage nach Berufungsmodalitäten und Kompetenz von Beratern, die von der Deutschen Rentenversicherung explizit als Ansprechpartner vor Ort benannt werden und Sie bitten um Verständnis, dass Sie sich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu diesem Thema nicht positionieren können? Bin ich in ein Fettnäpfchen getreten?
Rosannaam 06.03.2008 | 11:36
Nein, sicher nicht! :-)) Wobei ich die Antwort des Experten auch nicht ganz nachvollziehen kann. Ich denke halt, dass die Bezeichnung "Versichertenberater" nicht ganz glücklich gewählt ist. "Versichertenältester" traf die ehrenamtliche Tätigkeit irgendwie besser. MfG Rosanna.
Brilleam 06.03.2008 | 12:23
Hallo Rosanna! Das 'Für' und 'Wider' solcher Tätgkeiten ist sicher müßig - Fakt ist aber, dass, wie im geschilderten Fall, mehr unbeantwortete Fragen bleiben und womöglich unzureichende Anträge gestellt werden - diesen begonnenen 'Mist' haben dann andere aufzuräumen - es geht schließlich um den Versicherten als Menschen, der seinen gerechten und zustehenden Anteil am Kuchen haben soll, oder? Sorry, aber ich hatte hier vor Ort so einen 'Spezi', der allen anderen mit seinem Tun mehr Arbeit gemacht hat und Versicherte offenbar sinnlose Anträge stellen ließ (AR Frauen ohne 121 Mon. nach 40 usw.) - dann sind die genannten Beträge immer noch Geldverschwendung!
Rosannaam 06.03.2008 | 13:07
Hallo Brille, klar, ich kann Sie ja verstehen, dass das sehr ärgerlich ist. Aber so einen "Spezi" sollte man dann halt auch der zust. DRV melden, wenn er öfters solch einen Mist verzapft. Denn es kann ja nicht sein, dass ein VB mehr Schaden anrichtet als Nutzen bringt. Im Großen und Ganzen ist dies aber sicher nicht der Fall. Ich kenne auch einige Versichertenberater, die sich große Mühe geben und wirklich kompetent sind, und auch zumindest das Rentenrecht einigermaßen kennen, und andere, die wegen jedem "Käse" bei uns anrufen. Deshalb habe ich @Andreas auch erklärt, dass es einen Unterschied zwischen Berater der DRV und Versichertenberater gibt. Trotzdem noch einen schönen Tag. :-))
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