Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHier die offiziellen Überschriften der fünf folgenden Gruppen der Anlage 13 zum SGB VI:
1. Hochschulabsolventen
2. Fachschulabsolventen
3. Meister
4. Facharbeiter
5. angelernte und ungelernte Tätigkeiten!
User Gerhard hat recht!
Hallo Gerhard,
ich hoffe, das hilft Ihnen weiter:
Auszug aus Anl. 13 zum SGB VI:
Qualifikationsgruppe 2
Fachschulabsolventen
1. Personen, die an einer Ingenieur- oder Fachschule in einer beliebigen Studienform oder extern den Fachschulabschluss entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften erworben haben und denen eine Berufsbezeichnung der Fachschulausbildung erteilt worden ist.
(siehe auch http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb06anl13.htm)
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