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Qualifikationsgruppen

von Gerhard24.02.2008 | 10:01
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8 Antworten

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Hallo Experte, Ihr früherer Beitrag: Beitrag von Experte, 14.07.2006, 13:50 Uhr Im Rahmen der Eingliederung von Fremdrentenberechtigten in die bundesdeutsche Rentenversicherung, als auch bei Sachverhalten, bei denen individuelle Arbeitsverdienste nicht mehr ermittelt werden können, werden für die Ermittlung von Entgeltpunkten Tabellenentgelte (Anlage 14 zum SGB VI) herangezogen. Dabei wird zwischen fünf Qualifikationsgruppen differenziert, d. h., die Versicherten werden entsprechend ihrer Ausbildung und der ausgeübten Beschäftigung einer der fünf folgenden Gruppen zugeordnet (Anlage 13 zum SGB VI): 1. Hochschulabsolventen 2. Fachhochschulabsolventen 3. Meister 4. Facharbeiter 5. angelernte und ungelernte Tätigkeiten Muss es nicht vielmehr so heissen: 1. Hochschulabsolventen --> 2. Fachschulabsolventen 3. Meister 4. Facharbeiter 5. angelernte und ungelernte Tätigkeiten ?! Gruß Gerhard

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 25.02.2008 | 14:11

Hier die offiziellen Überschriften der fünf folgenden Gruppen der Anlage 13 zum SGB VI:

1. Hochschulabsolventen

2. Fachschulabsolventen

3. Meister

4. Facharbeiter

5. angelernte und ungelernte Tätigkeiten!

User Gerhard hat recht!

Moderatoren-Antwortam 25.02.2008 | 15:00

Hallo Gerhard,

ich hoffe, das hilft Ihnen weiter:

Auszug aus Anl. 13 zum SGB VI:

Qualifikationsgruppe 2

Fachschulabsolventen

1. Personen, die an einer Ingenieur- oder Fachschule in einer beliebigen Studienform oder extern den Fachschulabschluss entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften erworben haben und denen eine Berufsbezeichnung der Fachschulausbildung erteilt worden ist.

(siehe auch http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb06anl13.htm)

6 Antworten

Lenaam 24.02.2008 | 13:10
Nein, der damalige Beitrag ist korrekt. Es ist tatsächlich die Fachhochschule gemeint. Schüler der Fachschule sind im Anschluss Facharbeiter, also Qualifikationsgruppe 4!
Gerhardam 24.02.2008 | 18:17
Lenaam 24.02.2008 | 19:49
Da hat sich auf der Homepage des Anwalts wohl ein Fehler eingeschlichen. Aber das kann man auch mit bloßem Menschenverstand erkennen. Oder glauben Sie, ein Fachschulabsolvent -der nunmal Facharbeiter ist- höher eingestuft wird als ein Meister?!?
Rentenüberprüferam 24.02.2008 | 20:55
User Gerhard, sie haben vollkommen recht. Die offizielle Bezeichnung im SGB VI Anlage 13 war immer schon "Fachschulabsolvent"
Gerhardam 25.02.2008 | 07:27
Lena, wie können Sie in einem Expertenforum die Leute so verunsichern?! Siehe nun: http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbv… Oder hat sich da auch wieder ein Druckfehler eingeschlichen?? Gruß Gerhard
Gerhardam 25.02.2008 | 14:28
An den Experte: in welche Gruppe wird ein Ingenieur einer Ingenieurschule der ehem. DDR eingruppiert? Danke! Gruß Gerhard
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