Hallo,
sollten Sie eine abgeschlossene Fachschulweiterbildung
aufbauend auf eine grundständige Ausbildung nachweisen, halte ich Q2
nicht für ausgeschlossen. Umfänge der Fachschulausbildung
müssten individuell geprüft werden und müssten mit einer Weiterbildung zum
Meister vergleichbar sein.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam