Quasisplitting ist eine Form der Berechnung des Ehezeitanteils im Zuge des Versorgungsausgleichs im Scheidungsverfahren. Und zwar, wenn der Ausgleichspflichtige ein "Mehr" an Anwartschaften auf Beamten- oder beamtenähnliche Versorgung allein oder zusammen mit Rentenanwartschaften hat als der Ausgleichsberechtigte. Ist ein schwieriges Thema, das sollten Sie sich persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV erläutern lassen. Ihr Anwalt sollte es normalerweise auch erklären können.