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Quasisplitting

von kamull05.03.2009 | 12:21
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7 Antworten

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Guten Tag! Mein RA sagte bei BfA/DRV würde ein Anspruch neu begründet durch Quasisplitting der Betriebsrente. Was ist Quasisplitting und wie funktioniert das?

Antworten der Moderation

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3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Quasisplitting ist eine Form der Berechnung des Ehezeitanteils im Zuge des Versorgungsausgleichs im Scheidungsverfahren. Und zwar, wenn der Ausgleichspflichtige ein "Mehr" an Anwartschaften auf Beamten- oder beamtenähnliche Versorgung allein oder zusammen mit Rentenanwartschaften hat als der Ausgleichsberechtigte. Ist ein schwieriges Thema, das sollten Sie sich persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV erläutern lassen. Ihr Anwalt sollte es normalerweise auch erklären können.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Auszug aus dem Lexikon der DRV

Begründung von Rentenanwartschaften ohne Beitragszahlung (Quasi-Splitting)

Hierdurch werden die Anrechte auf Beamten- oder beamtenähnliche Versorgung oder die sonstigen Anrechte ausgeglichen, die gegenüber einem öffentlich-rechtlichen oder gleichgestellten Versorgungsträger bestehen. Der Ausgleich erfolgt in der Weise, dass für den ausgleichsberechtigten Ehegatten Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung ohne eine Beitragszahlung begründet werden. Die Anrechte des ausgleichspflichtigen Ehegatten auf Beamten- oder beamtenähnliche Versorgung oder seine sonstigen Anrechte, die gegenüber einem öffentlich-rechtlichen oder gleichgestellten Versorgungsträger bestehen, vermindern sich dadurch entsprechend.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

JA! So sehe ich es auch!

4 Antworten

rentnerinam 05.03.2009 | 12:56
Ich kenne es nur so: Damit nicht an den Ausgleichsberechtigten eine (meist mini)Betriebsrente gezahlt werden muss beim Renteneintritt, zahlt die Zusatzversorgung einen Einmalbetrag an die DRV, der dem Wert des zu übertragenden Betriebsrentenanteils entspricht. Dieser Betrag wird dem Rentenkonto des Ausgleichsberechtigten zugeordnet, die Rente der DRV erhöht sich also dadurch.
kamullam 05.03.2009 | 13:18
@Experte: Ja, bei der Beamtenpension kenne ich das, aber ich meinte das heißt dort "Splitting", nicht "Quasi". So wie bei der Pension geht es aber laut Auskunft der privaten Pensionskasse gar nicht - daher meine ich, mein RA lag damit falsch?
kamullam 05.03.2009 | 13:15
Ja, das weiß ich ja alles, aber: Meine Betriebsrente sagt, es würde auf keinen Fall Geld (Deckungskapital) an die BfA/DRV überwiesen. Trotzdem soll es ein "Quasispliting" geben. - Wie geht das, das war meine Frage.
kamullam 05.03.2009 | 13:34
@Experte: Da ich dzt. schon Betriebsrentner bin und die Änderung erst ab 01.09.2009 eintritt: "ohne eine Beitragszahlung" heißt also, daß meine eigene Betriebsrente sich bis zum Renteneintritt des Partners trotz des "Quasisplittings" nicht reduziert. Erst wenn mein Partner auch Rente bezieht verringert sich ab dann meine Rente. Korrekt so?
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