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Experten-Antwort

R 0215 Selbsteinschätzungsfragebogen bei Weiterbewilligungsantrag Pflicht ?

von Bürohengst09.07.2019 | 17:12
373 Ansichten
7 Antworten

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Hallo Forum , heute hatte ich einen Termin bei der Stadt wegen einer Verlängerung meiner EM-Rente. Dabei wurde mir gesagt, dass ab 2019 die Pflicht bestände, den R0215 auszufüllen. Bin seit 6 Jahren in der vollen EM-Rente und dies war heute der zweite Weiterbewilligungsantrag, den ich stellte. Ich bin stets gerne gut vorbereitet, wenn ich aufs Amt gehe. Hier war ich komplett überfordert mit den Fragen, die zudem noch recht zügig beantwortet werden mussten, da der nächste Termin für den Beamten in nur noch 2-3 Minuten anstand. Bisher habe ich diesen Fragebogen immer entsorgt, da freiwillig. Selbst der nun zugesandte Fragebogen hatte oben fettgedruckt den entsprechenden Text der Freiwilligkeit. Was stimmt denn nun ? Gruß Bürohengst

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bürohengst,

Wir können uns nur den bisherigen Antworten anschließen. Der Selbsteinschätzungsbogen ist weiterhin nur ein freiwilliger, zusätzlicher Vordruck, den du ausfüllen kannst, wenn du es denn möchtest. Er dient als Erleichterung für den Gutachter der Deutschen Rentenversicherung, um eine Entscheidung zu treffen, die Ihre eigenen Empfindungen mit einbezieht.

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6 Antworten

k-o-ram 09.07.2019 | 17:20
Eine Selbsteinschätzung ist und bleibt eine freiwillige Sache. H.
Bürohengstam 09.07.2019 | 17:30
Das würde ich mir gerne von einem "Experten" bestätigen lassen. Gruß Bürohengst
geänderter Vordruckam 09.07.2019 | 17:31
Die Änderungen in den Vordrucken sind im Wesentlichen auf Klarstellungen und redaktionelle Anpassungen zurückzuführen. Hinweisen möchten wir insbesondere darauf, dass in dem Vordruck R0215 der Hinweistext „Alle Angaben in diesem Vordruck sind freiwillig. Wenn Sie die Fragen nicht beantworten wollen, entstehen Ihnen daraus keine Nachteile.“ entfernt wurde. Vermutlich hat das zu viele animiert, den R0215 nicht auszufüllen.... aber ist und bleibt optional und nicht zwingend
k-o-ram 09.07.2019 | 17:36
Eine Selbsteinschätzung ist und bleibt eine freiwillige Sache. H.
Das würde ich mir gerne von einem "Experten" bestätigen lassen. Gruß Bürohengst
Eine Selbsteinschätzung des Gesundheitszustandes kann niemals ein Pflichtdokument sein! Dann bräuchte man keine Mediziner mehr ;-) H.
Klausam 09.07.2019 | 18:18
Dieses Formular ist doch gar nicht so verkehrt! Ich bekam es zum ersten Male erst bei der 3.Verlängerung mit ausgehändigt. Man kann der RV damit alle Probleme darlegen, einfach sorgfältig und ehrlich ausfüllen und schreiben, wie und warum es so ist. Letzten Endes musste ich dann nicht mal mehr zum Gutachter! Man braucht keine Angst davor zu haben, diesen Bogen auszufüllen, so jedenfalls meine Erfahrungen.
Bürohengstam 09.07.2019 | 19:02
Ok,ich habe ja letztendlich den Fragebogen ausgefüllt. Aber unter erheblichen Zeitdruck. Deshalb bin ich verunsichert, was da hinterher kommt. Auch ohne diesen Fragebogen habe ich bisher problemlos meine EM-Rente ohne weitere Gutachten nach Aktenlage bekommen. Ich vermutete, dass man darin einigen "Fallen" zum Opfer fallen kann, da ja heute schriftlich aus dem Stand etwas zur Beantwortung des Gesundheitszustandes geschrieben werden sollte, um den Antrag zur Weiterbewilligung versenden zu können. Ohne dem ginge es wohl nicht.... Ich bin nun 58 und habe eventuell noch einen Antrag zu stellen, bevor die 9 Jahres-Frist greift. Wenn ich nicht muss, werde ich den dann auch nicht mehr ausfüllen. Wie ein Forist geantwortet hatte : Dann bräuchten wir ja die Mediziner nicht mehr. Recht hat er. Gruß Bürohengst
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