Hallo für Mutter,
dem Beitrag von „W°lfgang“ kann ich zustimmen.
Wenn Ihre Mutter keine „Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung“ bezieht, ist Ziff. 7.3 mit „Nein“ zu beantworten und Ziff. 7.3.1 zu überspringen. Bezieht sie eine „Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung“, wäre Ziff. 7.3 mit „Ja“ zu beantworten (mit Angabe des Aktenzeichens bei der Berufsgenossenschaft) und unter Ziff. 7.3.1 wäre anzugeben, ob und ggf. zu welchem Versicherungsträger aus dieser Verletztenrente Beiträge gezahlt werden (steht im entsprechenden Bescheid zur „Verletztenrente aus der Unfallversicherung“).