Guten Tag,
bin dabei einen Rentenantrag zu stellen. Für mich ist da eine Frage
"R0100/Ziffer 11.3.4" nicht ganz eindeutig.
Dort wird gefragt: Sollen Beitragsaufwendungen bei einer privaten Krankenversicherung für Familienangehörige berücksichtigt werden?
Meine Frage war: Gilt das auch für "freiwillig Versicherte Familienmitglieder"? ja, für beide dann aber: nein, eine "freiwillige Versicherung ist anzusehen, wie eine GKV" und zählt nicht dazu.
Der DRV-Mitarbeiter hat mir telefonisch zunächst gesagt:
ja, für beide dann aber: nein, eine "freiwillige Versicherung ist anzusehen, wie eine GKV" und zählt nicht dazu.
Mittlerweile habe ich durch lesen hier herausgefunden, dass beides gleich behandelt wird.
Nun wäre noch zu klären, ob die Familienanghörigen nur dann berücksichtigt werden können, wenn ich auch freiwillig versichert bin und im selben Vertrag.
Oder 2.) wenn ich oder das Familienmitglied je eine eigene "freiwillige Versicherung" haben
Oder 3.) Wird das Familienmitglied überhaupt nicht berücksichtigt, wenn ich "gesetzlich versichert" bin und mein Sohn "freiwillig versichert" ist, ich aber die Beiträge leiste, da er kein eigenes Einkommen hat?
meine private Konstellation ist:
Rentenantragsteller(ich) = gesetzlich versichert
Familienangehöriger = freiwillig versichert
Ich tippe, dass wenn ich GKV bin, keine Berücksichtigung für meinen Sohn stattfinden kann, finde dann aber die Fragestellung im Rentenantrag nicht eindeutig.