R0100 Ziffer 11.3.4

von
Marleen

Guten Tag,

bin dabei einen Rentenantrag zu stellen. Für mich ist da eine Frage
"R0100/Ziffer 11.3.4" nicht ganz eindeutig.

Dort wird gefragt: Sollen Beitragsaufwendungen bei einer privaten Krankenversicherung für Familienangehörige berücksichtigt werden?

Meine Frage war: Gilt das auch für "freiwillig Versicherte Familienmitglieder"? ja, für beide dann aber: nein, eine "freiwillige Versicherung ist anzusehen, wie eine GKV" und zählt nicht dazu.

Der DRV-Mitarbeiter hat mir telefonisch zunächst gesagt:
ja, für beide dann aber: nein, eine "freiwillige Versicherung ist anzusehen, wie eine GKV" und zählt nicht dazu.

Mittlerweile habe ich durch lesen hier herausgefunden, dass beides gleich behandelt wird.

Nun wäre noch zu klären, ob die Familienanghörigen nur dann berücksichtigt werden können, wenn ich auch freiwillig versichert bin und im selben Vertrag.

Oder 2.) wenn ich oder das Familienmitglied je eine eigene "freiwillige Versicherung" haben

Oder 3.) Wird das Familienmitglied überhaupt nicht berücksichtigt, wenn ich "gesetzlich versichert" bin und mein Sohn "freiwillig versichert" ist, ich aber die Beiträge leiste, da er kein eigenes Einkommen hat?

meine private Konstellation ist:

Rentenantragsteller(ich) = gesetzlich versichert
Familienangehöriger = freiwillig versichert

Ich tippe, dass wenn ich GKV bin, keine Berücksichtigung für meinen Sohn stattfinden kann, finde dann aber die Fragestellung im Rentenantrag nicht eindeutig.

von
Valzuun

Wenn bzw. solange der Angehörige (hier der Sohn) familienversichert ist entstehen dadurch keine Beitragsaufwendungen. Die Familienversicherung ist schließlich beitragsfrei.
Was sollte da also (in Ihrem Fall) berücksichtigt werden?

von
Marleen

Mein Sohn ist nicht familienversichert (er ist 28 Jahre), sondern wie oben geschrieben "Freiwillig versichert" und ich zahle jeden Monat 199 € und ein paar Gequetschte für ihn.

von
Siehe hier

Hallo Marleen,

da Sie selbst gesetzlich versichert sind, haben Sie keinen Anspruch auf einen Zuschuss zu einer privaten/freiwilligen Versicherung, weder für sich selbst, noch für einen Familienangehörigen.

Vielmehr wird Ihre Rente um den zu berücksichtigenden halben Beitrag zur KV gekürzt, die andere Hälfte trägt die DRV. Beiträge zur PV sind von Ihnen alleine zu tragen.

Ob Ihr Sohn im Rahmen der KVDR dann einen Anspruch auf Familienversicherung hätte, klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Krankenkasse.

Weitere ausführliche Informationen zu den Fragen im Antragsformular finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0101.html

von
Marleen

Herzlichen Dank für Ihre Auskunft und Hilfe!

Experten-Antwort

Hallo Marleen,

den Ausführungen von Siehe hier schließen wir uns an.

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