Hallo zusammen,
ich verzweifel gerade an dem Formular R0665. Muss ich mir sowohl das monatliche Bruttoarbeitsentgelt und auch das jährliche Bruttoarbeitsentgelts von meinem Arbeitgeber bescheinigen lassen oder reicht eins von beiden? Bei dem jährlichen Bruttoarbeitsentgeld müsste ich mir ja dann die Bezüge vom letzten Jahr bescheinigen lassen, obwohl die ja schon längst per DEÜV gemeldet sind.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß Monika