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Experten-Antwort

R0675

von Tina199025.05.2020 | 16:43
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8 Antworten

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Hallo, ich habe Schwierigkeiten beim Ausfüllen des R0675 - Kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen. Bin mir unsicher, was angekreuzt bzw. ausgefüllt werden muss. Situation: Person ist verwitwet und bezieht Arbeitslosengeld.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina1990,

ich gehe mal davon aus, dass Ihre Frage bereits hinreichend beantwortet wurde.

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7 Antworten

Siehe hieram 25.05.2020 | 18:27
Hallo Tina1990, ich vermute, dass dies ein "Erstantrag" ist, sonst würden Sie das Formular bereits kennen. Es geht ja um einen eigenen Verdienst, der evtl. bei der Berechnung der Witwenrente angerechnet wird. In diesem Fall dann ausfüllen: 2 - 2.1 ankreuzen Angaben ab Erstantrag 3 - ankreuzen Arbeitslosengeld 3.2. geben Sie hier die Daten des Bewilligungszeitraums ALG (ab Rentenbeginn ein und das Enddatum (Ablauf des ALG) 3.3 Zeitraum und Höhe des ALG lt. Bewilligungsbescheid 3.4.1 nein 3.4.2 ja - (ergänzen Sie hier manuell durch ALG) Die Fragen zu Punkt 4 müssen Sie nur ausfüllen, wenn bereits eine Hinterbliebenenrente bezogen wird und sich die Einkunftshöhe/zahlende Stelle geändert hat. Das Formular muss dann von der zahlenden Stelle (also Arbeitsagentur) unterschrieben werden (die helfen Ihnen sonst auch beim Eintragen der Zeiträume und Beträge). Weiterführende Informationen zur Witwenrente erhalten Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-R…
Tina1990am 25.05.2020 | 21:06
Danke für die schnelle Antwort. Bei den Fragen zu Punkt 4 bin ich noch unschlüssig. Die Person, um die es geht bezieht schon seit 2016 Witwenrente. Arbeitslosengeld seit Sep 2019... Muss man dann dort nur die Monate September 2019 bis Dezember 2019 angeben?
Tina1990am 25.05.2020 | 22:59
Danke abermals für die schnelle Antwort. Was den Punkt 2.2 betrifft, da ist schon das Jahr 2019 angegeben. Muss bei 4.2 dann die gezahlten Leistungen von Sep 2019 - Dez 2019 angegeben werden? Sorry, aber ich möchte ja nichts falsches eintragen.
Siehe hieram 25.05.2020 | 22:39
Ok, dann 2.2. ankreuzen, Kalenderjahr 2020 Punk 3 ignorieren 4.1 ankreuzen Arbeitslosengeld 4.2 Zeitraum von-bis ab xxx. September bis 31.12.2020 / Betrag gesamt für diesen Zeitraum 4.3.1 nein 4.3.2 ja (durch Arbeitsagentur) Für den Zeitraum davor sind evtl. andere Bescheinigungsformulare notwendig, die die betroffene Person ebenfalls zum Ausfüllen von der zuständigen Rentenversicherung erhalten haben müsste. Wenn es sich hierbei allerdings um Einkünfte aus Nichtselbständiger Tätigkeit gehandelt hat, hat die RV aufgrund der Jahresmeldung eines Arbeitgebers diese Einkünfte schon vorliegen.
Siehe hieram 25.05.2020 | 23:19
Ich muss mich entschuldigen, 2020 Tippfehler meinerseits!!
Siehe hieram 25.05.2020 | 23:21
also 2019 ist maßgeblich! Auch September bis Dezember
Tina1990am 25.05.2020 | 23:24
Ah, okay. Vielen Dank!
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