Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenWie "zelda" schreibt, sind Erwerbsminderungsrenten grundsätzlich zu befristen, es sei denn, die Erwerbsminderung besteht unabhängig vom Arbeitsmarkt und es ist unwahrscheinlich, dass sich die Erwerbsfähigkeit wieder bessert. Die sog. Arbeitsmarktrenten sind - ohne Maximaldauer - zu befristen, die Renten aus medizinischen Gründen mit der Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustandes dürfen mehrfach für insgesamt max. 9 Jahre befristet werden. Hat sich der Gesundheitszustand bis dahin nicht gebessert, ist von einem Dauerzustand auszugehen.
Bei dem Medizinischen Dienst handelt es sich i. d. Regel um eine Abteilung des Rententrägers. Hier sind mehrere Ärzte tätig. Wo der jeweilige (Haupt-)Sitz des Medizinischen Dienstes ist, ist abhängig vom zuständigen Rententräger. Auch die Anzahl der beschäftigten Ärzte ist je nach Rententräger unterschiedlich. Eine genauere Aussage hierzu ist mir nicht möglich.
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