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Experten-Antwort

R3214 Arztbericht für einen 59 Jährigen

von T.M12.01.2013 | 21:32
2182 Ansichten
5 Antworten

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ich bin männlich,59 Jahre alt und 6 Jahre lang wegen meiner Krankheiten darunter schwere Herzoperationen in einer vollen Erwerbminderungsrente. Jetzt habe ich einen Antrag auf Verlängerung gestellt, und mein Hausarzt einen Befundberichtsbogen erhalten, obwohl ich 38 Jahre lang gearbeitet habe, also alle Voraussetzungen habe und dazu noch einen Schwerbehindertenausweis um eine Unbefristete bzw. in die Regelrente zu kommen. Wer kann mir sagen, ob überhaupt noch Regeln diesbezüglich gibt um eine Erwerbminderungsrente auf Dauer zu erhalten? Oder kommt womöglich der Rententräger auf die Idee, kranke Menschen eine Arbeit aufzuzwingen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.01.2013 | 09:29

Wie "zelda" schreibt, sind Erwerbsminderungsrenten grundsätzlich zu befristen, es sei denn, die Erwerbsminderung besteht unabhängig vom Arbeitsmarkt und es ist unwahrscheinlich, dass sich die Erwerbsfähigkeit wieder bessert. Die sog. Arbeitsmarktrenten sind - ohne Maximaldauer - zu befristen, die Renten aus medizinischen Gründen mit der Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustandes dürfen mehrfach für insgesamt max. 9 Jahre befristet werden. Hat sich der Gesundheitszustand bis dahin nicht gebessert, ist von einem Dauerzustand auszugehen.

Bei dem Medizinischen Dienst handelt es sich i. d. Regel um eine Abteilung des Rententrägers. Hier sind mehrere Ärzte tätig. Wo der jeweilige (Haupt-)Sitz des Medizinischen Dienstes ist, ist abhängig vom zuständigen Rententräger. Auch die Anzahl der beschäftigten Ärzte ist je nach Rententräger unterschiedlich. Eine genauere Aussage hierzu ist mir nicht möglich.

4 Antworten

zeldaam 13.01.2013 | 18:48
Hallo, warum ist Ihre Rente befristet ? Sollte sie aus medizinischen Gründen befristet sein, so sehe ich es als ganz normal an, dass der Rentenversicherungsträger bei einem Weitergewährungsantrag prüft, ob die medizinischen Voraussetzungen für die weitere Zahlung erfüllt sind. Erhalten Sie die Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes (sogenannte Arbeitsmarktrente) so ist dieses Vorgehen zumindest dann verständlich, wenn Sie im Weitergewährungsantrages angegeben haben, dass Sie die Gesundheitseinschränkungen verschlimmert haben. Dann will man ( zu Ihren Gunsten !!) prüfen, ob Ihnen nun die Rente wegen voller Erwerbsminderung jetzt bereits aus rein medizinischen Gründen zu gewähren ist. MfG zelda
T.Mam 13.01.2013 | 21:12
Einen schönen guten Tag, und ein liebes Dankeschön für die schnelle Antwort. Meine Frage beruht sich auf die Texte der Broschüren des Rententrägers die informieren sollten, es tun und auch nicht tun. Man muss alles im Zusammenhang lesen um informiert zu sein! Meine Frage ob man mit 59 Jahre nach dem alle Voraussetzungen erfüllt sind, trotzdem um seine vorhandene volle Erwerbsminderungsrente bangen muss, sie nicht verlängert zu bekommen? Und warum diese Erwerbsminderungsrente nicht gleich zu einer unbefristeten attestiert wird? Irgendwie meint man alles dafür gemacht zu haben, um seine von der Gesetzgebung verlangten Ansprüche erfüllt zu haben, und dennoch kommen immer wieder irgendwelche Hürden die man nehmen muss! Ich habe feststellen müssen, dass nichts so ist wie es immer ansteht. Außer mit der Ausnahme wenn man gesund bleibt ,am besten 45 Jahre lang arbeiten um die Regelrente zu erhalten!
...am 14.01.2013 | 07:42
Zu den Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente gehört auch die medizinische Voraussetzung. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, entscheidet der medizinische Dienst. Und: ja, wenn aus medizinischer Sicht die Voraussetzung nicht mehr vorliegt, wird die Rente nicht weitergewährt. Da gibt es keinen Altersbonus o. ä. endweder weil der medizinische Dienst wohl der Ansicht ist, dass Sie entweder noch 3 bis unter 6h tgl. erwerbsfähig sind und die volle EM-Rente nur wegen dem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt erhalten. Diese sog. "Arbeitsmarktrenten" sind IMMER zu befristen - und das völlig unabhängig vom Alter!!!! oder aber der medizinische Dienst ist der Meinung, dass die Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes und damit die Wiederherstellung Ihrer Erwerbsfähigkeit nicht völlig ausgeschlossen ist. Auf die Wahrscheinlichkeit der Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt kommt es hierbei grundsätzlich nicht an.
T.Mam 14.01.2013 | 09:04
Ein mal mehr ein liebes Dankeschön für die beantworteten Fragen, allerdings eine letzte hätte ich noch ! Wer ist eigentlich dieser medizinischer Dienst, aus wie viele Personen (Mediziner) besteht er und wo hat er eigentlich seinen Sitz ? Vorab auch hier ein liebes Dankeschön für eine Antwort.
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