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Experten-Antwort

Rat von Experten benötigt bezügl.LTA und Wiederspruch

von Maria Umland23.08.2012 | 10:10
4397 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Forum und Damen und Herren, ich bin seit 1 Jahr krank. Begonnen hat alles durch ein Mobbing-Problem in der Arbeit. Da ich eine 60%ige Schwerbehinderung habe und seit ca. 2 Jahren Probleme mit meinen Augen am PC zu arbeiten. Ich arbeite als Verwaltungsangestellte ( Registratur / Archiv ) angelernt. Das mache ich seit 11 Jahren. Gelernt habe ich ursprünglich Friseurin. Nur durch einen damaligen EDV Kurs kam ich in das jetzige Unternehmen. Ich kann aber nicht mal Schreibmaschine schreben weil ich das nie benötigte in dieser Arbeit. Mein GDB beläuft sich auf: Seelische Krankheit, Augen, Tinnitus, Schwerhörigkeit, diverse Ops bezüglich Eierstockskrebs mit 24 Jahren. Jetzt bin ich 46 Jahre alt. Mein Ziel ist es eine Umschulung zu erhalten. Ich habe eine med. psychosomatische Reha gemacht im April. Die Ärzte haben ausdrücklich geschrieben in dem Entlassungsbericht, das ich nicht mehr in meine alte Abteilung zurückgehen kann weil sonst meine gesundheit weiter gefährdet ist. Und es zu einer erneuten verschlimmerung kommen würde. Es wurde beantragt: Aufgrund der erheblichen einschränkungen Antrag LTA und befürwortet. Die Ärzte schreiben, das ich sonst gefährdet bin in die Erwerbsunfähigkeit abzurutchen. Es wurde jedoch NICHT bestätigt das ich in der Verwaltung NICHT mehr arbeiten kann. Aus Sicht der Ärzte in der psychosmatischen Reha ist das verständlich. Sie sind ja keine Ärzte für Augen, Ohren. Das größte Problem habe ich mit dem PC. Seit 2 Jahren habe ich bei dauerndem Abtippen der Befunde in der Arbeit strakes brennen und dauernde Bindehautentzündungen. Auch das Telefonieren fällt mir schwer. Trotz Hörgeräte habe ich ja auch den Tinnitus. Als Schreibkraft ist es ebenso kaum möglich im Unternehmen umbesetzt zu werden. Mit dem Tinnitus kann ich das alles ja oft gar nicht richtig verstehen, die Töne. Die Schwerhörigkeit kommt dazu. Auf einem Ohr bin ich fast Taub. Es wurde von der Rentenkasse zwischenberichte eingefordert von HNO und Augenarzt. Jetzt wurde leider meine grosse Hoffnung am Samstag zerstört. Die LTA wurde Abgelehnt. Mit der Begründung das ich noch als Verwaltunsgangestellte arbeiten kann. Das alles macht mich sehr fertig. Ich kann nicht mehr zurück in den altenJob. Auch das Mobbing kann ich dort nicht mehr ertragen. Dazu kommen dann eben meine anderen Einschränkungen wie oben beschrieben. Ich habe jetzt einen Wiederspruch mit dem VDK eingereicht. Der Herr vom VDK meinte Rentenversicherung Berlin die Chancen 50 zu 50% stehen, das man Erfolg hätte. Diesmal habe ich jetzt auf eine direkte Umschulung appeliert. Zu RehaZeiten war es noch entweder Umschulung, aber eher wollte ich damals eine Umbesetzung in die Pflege erhalten mit qualifizierenden Massnahmen gefördert durch LTA. Nicht mal das hat mir die Rentenkasse genehmigt. Ich habe schon viele Jahre gearbeitet. Würde ich Erwerbsunfähig hätte ich zumindest um die 1000 Euro. Bin alleinerziehende Mutter, meine Tochter geht noch zur Schule und alles ist eine große Belastung für mich. Lebe ja alleine und muß für uns beide sorgen. Meine Fragen an euch und Experten: 1. Wie stehen realistisch diese Chancen bei einem Wiederspruch Erfolg zu haben? Vieles hängt wohl wieder von dem Gutachter ab zu dem ich dann gehen muß? 2. Ist es leichter ( sollte die LTA im Wiederspruch ) abgelehnt werden - über das Arbeitsamt eine Umschulung zu erhalten? Da ich ja den Beruf der Verwaltungsangestellten nicht gelernt habe und da ich ja auch in der Registratur arbeite. Ich habe ja mit den anderen Verwaltunsgdingen gar nichts am Hut. Denke auch das ich hier schwer zu vermitteln bin wegen meiner Augen und meiner Ohren und Schwerbehinderung. Ich würde diesen Weg versuchen sollte der Wiederspruch abglehnt werden, was ich nicht hoffe wegen der 67% die ich hier nur bekommen würde. 3. Sollte der Wiederspruch jedoch durchgehen stehe ich trotzdem kurz vor der Aussteuereung der AOK und falle vermutlich in dieArbeitslossigkeit. Wer bezahlt in der Zeit bis eine geeignete Umschulungsmassnahme gefunden wurde in dem Falle durch den Reha Berater? a) Arbeitsamt: Sagte mir der Herr vom VDK. Bekomme ich dann ALG 1 obwohl ich ja nicht vermittelbar bin - da ja die Umschulung ansteht und genehmigt ist. Ich gehe bei dieser Frage davon aus, das ich mit dem Wiederspruch erfolg haben werde. Über eine Antwort und Beiträge wäre ich wirklich dankbar. Wie es euch so ergangen ist. Vielleicht kann jemand auch etwas sagen, bezüglich Umschulung Arbeitsamt ob dies einfach möglich ist als über LTA. Und die Frage wie und ob ALG1 dann für mich in Frage kommt bei einer möglichen genehmigung in der Zeit des Überganges bis eine Umschulung durch Rentenkasse dann beginnt. Vielen Dank an euch Maria

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es ist leider nicht möglich, konkrete Einzelfälle in diesem Forum umfassend zu lösen. Nur folgende Hinweise.

1. Sie sind schwerbehindert und stehen in einem Beschäftigungsverhältnis. Sie haben daher einen besonderen Kündigungsschutz.

2. Die DRV Bund hat Ihren Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt. Gegen den Ablehnungsbescheid haben Sie Widerspruch erhoben. Der Ablehungsbescheid wird nun überpüft. Der Ergebnis dieser Prüfung wird Ihnen mitgeteilt. Sollte es bei der Ablehnung verbleiben, können Sie Klage einlegen. Wird Ihrem Widerspruch abgeholfen und damit die Notwendigkeit von LTA-Leistungen anerkannt, ist das noch keine konkrete Zusage für eine Umschulung. LTA-Leistungen sind vielfältig und umfassen nicht nur Umschulungen.

3. Sofern Sie ausgesteuert werden und ggf. noch keine Entscheidung iim Widerspruchsverfahren getroffen ist, sollten Sie sich umgehend arbeitslos melden.

4. Sollte beretis eine Entscheidung in Ihrem Widerspruchsverfahren getroffen worden sein, könnte auf Grund der durchgeführten medizinischen Leistung zur Rehabilitation ggf. auch ein Anspruch auf sog. Zwischenübergangsgeld durch die DRV Bund bestehen.

Alles Gute!

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wie schon gesagt, kann ich Ihren persönichen Fall nicht beurteilen.

Warum die DRV Bund diese Entscheidung getroffen hat und auf welchen medizinischen Unterlagen diese beruht, können Sie evtl. genauer erfahren, wenn Sie über den VdK Akteneinsicht beantragen oder sich alternativ sämtliche medizinischen Unterlagen, die der Entscheidung zu Grunde liegen - einschließlich der beratungsärztlichen Stellungnahme der DRV Bund - in Kopie zusenden lassen.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Ich kann Ihren Einzelfall leider nicht lösen und auch keine Prognose stellen, wie entschieden wird.

Ich kann Ihnen nur raten, sich umfassend zu informieren. Wenn Sie Akteneinsicht beantragen, haben Sie den Vorteil, dass Sie Kenntnis davon erlangen, welche ärztlichen Unterlagen der DRV bei ihrer - ablehnenden - Entscheidung zu Grunde lagen.

Die Akteneinischt ist kostenlos.

Da Sie offensichtlich bereits den VdK eingeschaltet und bevollmächtigt haben, sollten Sie auch das weitere Vorgehen mit diesem abstimmen.

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5 Antworten

Maria Umlandam 23.08.2012 | 11:24
Vielen Dank für ihre rasche Antwort. Ja habe ich verstanden, dass mit dem Widerspruch beziehungsweise mit einem LTA Antrag und einer Genehmigung noch nicht zwangsläufig eine Umschulung gewährt wird. Habe jedoch in keinem Falle verstanden, weshalb ich arbeitsunfähig entlassen werde aus der med. Reha und die Rentenkassen mir den Antrag auf LTA komplett abgelehnt haben. Obwohl in der Tat und ausdrücklich in dem Gutachten der Ärzte von der med. Reha hervorgeht, dass ich aus Gesundheitlichen Gründen dringen eine Umbestezung innerhalb des Unternehmes - aus der Abteilung raus ( zumindest in einen anderen Bereich )dringen angeraten wird. Ich hätte sogar verstanden wenn die Rentenkassen aufgrund des Gutachtens nur dies gefördert hätten ( obwohl ich noch all die anderen Einschränkungen habe ) Augen links wenig Sehstärke fast blind von Geburt an und die Sache mit meinen Ohren. Verstehen tue ich dies wirklich nicht. Da ich schon viel gearbeitet habe trotz meiner gesundheitlichen Einschränkungen und stets bemüht war fleißig und umsichtig. Jetzt brauche ich hier mal Hilfe und werde abgewiesen. Dachte schon das ich auch mit meiner Schwerbehinderung hier berücksichtigt werde. Habe ich ja nicht geschenkt bekommen vom Versorgungsamt und nur erhalten weil ich viele Einschränkungen habe. Weiterhin möchte ich arbeiten. Nur bauche ich diesmal Hilfe und bin schon sehr enttäuscht, das es wirklich nicht möglich war mir dies ohne weitere Probleme zu ermöglichen. Sovieles wird in Deutschland gefördert. Umgeschult und was ncht noch alles. Aber vermutlich muss man hierzu: Einfach kurz vor Harz 4 stehen oder lange gar nichts arbeiten damit man mal was erhält. Ist im Grunde lächerlich wenn man überlegt wieviele Menschen an meiner Stelle ohnehin Erwerbsmiderung erkämpfen würden und wie wenige LTA. Na ja ich werde mal sehen und kann nur hoffen, das ich eben diesmal mehr Glück haben werde. Es ist ja echt schon fast ein Glücksspiel. Aber danke für Antwort wegen dem Geld sofern ggf. der Wiederspruch Erfolg haben würde, das ich da evtl. etwas über die Rentenkasse erhalten würde. lg Maria
KSCam 23.08.2012 | 12:48
Gerade bei den von Ihnen ja angesprochenen Mobbing Fällen ist es gut denkbar, dass Ärzte ihre Patienten arbeitsunfähig für die bisherige Tätigkeit halten. Würde sich das Mobbing erledigen, weil sich das betriebliche Umfeld ändert (Versetzung in anderen Bereich) oder die gleiche Arbeit in einem anderen Betrieb gemacht würde, gäbe es doch keinen Grund mehr für eine Krankschreibung und auch keinen Grund für Umschulung, etc. Aber wie schon gesagt, Ihr Einzelfall lässt sich im Forum eh nicht klären.
Maria Umlandam 26.08.2012 | 15:14
Lieber Experte, danke für den Rat. Nun wenn ich mir diese Akteneinsicht hole so verstehe ich aber nicht genau was mir das bringt? Was habe ich hier für einen Vorteil? ich werde doch vermutlich ohnehin wieder zu einem Gutachter gehen müßen? Ich glaube es wurde abgelehnt weil die DRV eben keine Umschulung zahlen möchte. Im Grunde wollte ich ja eine solche wegen Augen erhalten. Das habe ich auch durchblicken lassen und war vermutlich ein fehler. Aber was bringt es mir letzendlich wieder gmobbt zu werden weil ich die Arbeit so nicht mehr machen kann. Vielleicht werde ich dann zu einem Augenarzt geschickt als Gutachter? Ich wäre froh wenn ich das einem Arzt persönlich sagen könnte, ist immer leichter. Angst habe ich das ich gekündigt werde. Ist schon möglich das ich bei dem Wiederspruch nun bezüglich der LTA das nicht möglich ist. Soweit mir das Integrationsamt mitteilte ist auch ein Schwerbehinderter kündbar. Suchen tut mein Arbeitgeber nach Gründen. Alter Arbeitsvertrag, viele Rechte usw.... Danke Maria
Maria Umlandam 26.08.2012 | 15:21
Und noch wichtig: Denken sie es wäre besser gewesen wenn der VDK gar nichts jetzt von Umschulung geschrieben hätte? Sondern nur auf die abgelehnte LTA verwiesen hätte zu unrecht wegen dem med. Gutachten einer Umbesetzung aus gesundheitlichen Gründen? Er meinte eben, das wir das verschen sollen was ich heute möchte und versuchen zu erhalten weil ich ja eh wegen dem Mobbing nicht mehr in das alte Unternehmen gehen möchte. Zu Zeiten der med. reha war das noch anders. Habe ich daran festgehalten. Wird schon dr beste Weg so sein. Und was genau bringt mir eine Akteneinsicht der DRV? Danke Maria
Maria Umlandam 26.08.2012 | 15:30
Kostet diese Akteneinsicht bez. das zusenden lassen der Unterlagen in Kopie etwas? Maria
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