Es ist leider nicht möglich, konkrete Einzelfälle in diesem Forum umfassend zu lösen. Nur folgende Hinweise.
1. Sie sind schwerbehindert und stehen in einem Beschäftigungsverhältnis. Sie haben daher einen besonderen Kündigungsschutz.
2. Die DRV Bund hat Ihren Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt. Gegen den Ablehnungsbescheid haben Sie Widerspruch erhoben. Der Ablehungsbescheid wird nun überpüft. Der Ergebnis dieser Prüfung wird Ihnen mitgeteilt. Sollte es bei der Ablehnung verbleiben, können Sie Klage einlegen. Wird Ihrem Widerspruch abgeholfen und damit die Notwendigkeit von LTA-Leistungen anerkannt, ist das noch keine konkrete Zusage für eine Umschulung. LTA-Leistungen sind vielfältig und umfassen nicht nur Umschulungen.
3. Sofern Sie ausgesteuert werden und ggf. noch keine Entscheidung iim Widerspruchsverfahren getroffen ist, sollten Sie sich umgehend arbeitslos melden.
4. Sollte beretis eine Entscheidung in Ihrem Widerspruchsverfahren getroffen worden sein, könnte auf Grund der durchgeführten medizinischen Leistung zur Rehabilitation ggf. auch ein Anspruch auf sog. Zwischenübergangsgeld durch die DRV Bund bestehen.
Alles Gute!