Das in ihrem Alter eine unbefristetete EM-Rente wieder entzogen wird, ist mehr als unwahrscheinlich !
Die sog. Kontrolle dieser unbefristeteten EM-Renten finden ( wenn Sie den im Einzelfall überhaupt stattfinden), normalerweise rein papiermässig - mit einer Anfrage an ihren behandelnden Arzt - statt.
Sollte dies wiederwarten doch der Fall sein und die RV ihnen die Rente entziehen wollen, können Sie mit einem Widerspruch und event. anschließender Klage vor dem Sozialgericht dagegen angehen.
Ihre EM-Rente würde dann - bis zur endgültigen ( rechtskräftigen ) Entscheidung - weiter gezahlt werden.
Ihr GdB von 40% - beziehungswiese ihre Gleichstellung - nützt ihnen für eine vorzeitige Altersrente gar nichts !
Um die EM-Rente voreztig in eine Altersrente umwandeln zu können benötigen Sie eine Schwerbehinderung von mind. 50% und keine Gleichstellung auf 50 %.
Hier sollten Sie dringend versuchen ihren GDB auf 50 %
im Rahmen eines Verschlechterungsantrages -aus rein medizinischen Gründen - zu erhöhen