RE: LTA-bewilligt_Fortbildung_Reha Berater

von
Lotte

Leider muss ich hier noch einmal nachfragen bezüglich Kostenübernahme im Falle eines negativen Bescheids....VIelen Dank

RE: LTA-bewilligt_Fortbildung_Reha Berater
[quote="Sachbearbeiter DRV Bereich Reha"]
Die Rehafachberaterin ist in Fällen von konkreten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die "Legislative", sie entscheidet alle Maßnahmen und was sie vorgibt, wird auch durchgeführt.

Die Leistungsabteilung, wo letztendlich der Bescheid gefertigt wird und die entsprechenden Daten in Ihr Versicherungskonto eingepflegt werden, ist lediglich "Exekutive", sprich, die LA hat keinen Einfluss auf die getroffene Entscheidung der Rehafachberaterin.

Vielen Dank für Ihr Feedback.
Ich hoffe nun dass der Bescheid schnell bei mir eintreffen wird - der Kurs fängt ja schon Anfang Januar an - die Schule hat mir auch schon bestätigt, dass mich die Rehaberaterin unter Vorbehalt angemeldet hat - sie wollte noch die Rückmeldung Ihres Vorgesetzten abwarten. Mal sehen....ich brauche unbedigt diese Fortbildung - und habe sehr gute Chancen danach auf dem Arbeitsmarkt. Sollte der Bescheid verspätet kommen bzw. Ablehnung und ich fange den Kurs auf eignes Risiko an bzw. Selbstfinanzierung - und lege aber trotzdem Widerspruch an und sollte der dann durchkommen, kann die DRV mir die Kosten nachträglich erstatten....
Ich will sobald als möglich ins Berufsleben zurück und je mehr Zeit vergeht, desto schlechter kann ich mich auf dem Arbeitsmarkt positionieren.
Danke und VG

von
Seppl

Was genau ist Ihre Frage?

von
Gerd

es ist doch alles klar. Nicht mehr fragen, schon gar nicht den "Vorgesetzten"
Reheberaterin sagt doch Ja.
Bestätigung der Schule auch da.
Handeln, lernen nicht reden und rumeiern.
Viel Glück und alles Gute für neue Jahr

Experten-Antwort

Hallo,
wenn der Reha-Fachberater die Leistung befürwortet hat, sollten Sie ihm vertrauen, dass er die geplante Fortbildung auch in die "Verwaltung" transportiert und umgesetzt bekommt. Sollten Sie jedoch Zweifel haben, empfiehlt sich eine Sachstandsanfrage bei dem Rentenversicherungsträger.
Viele Grüße

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 17.12.2012, 12:38 Uhr]

von
Maike

Und was für Möglichkeiten hat man, wenn man mit der Entscheidung eines Rehaberaters zu Leistungen zur Teilhabe auf Arbeitsleben nicht einverstanden ist, bzw. sie einem versagt werden?

Grüße - Maike

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