Obwohl durch laufende Hinweise die Experten-
Antworten gerne Abstand nehmen, wenn es um
steuerliche Fragen geht sprechen sich die Ex-
perten für diese Mitteilungen aus, damit der
Einzelne sich damit nicht befassen muss.
Jetzt stellt sich aber raus, gerade bei Mütter-
rente sind die genannten Beträge nicht immer
stimmend.
Habe die Bestätigung für meine Frau nachgerechnet und festgestellt, der genannte
Betrag für das Jahr 2014 mit 579,12 Rentenanpassungsbetrag stimmt
mit meiner vorab Ausrechnung von 504,72
nicht überein.
Meine Ausrechnung gleicht sinngemäß dem
in der Zeitschrift "TEST" in Heft 2/2015 Seite
56 gedruckten Rechenbeispiel.
Der Fehler liegt darin, die RV. berücksichtigt
§ 22a EStG Absatz 1 und 2. der für Mütter-
rente nicht gilt.
Vielleicht nimmt sich jetzt die "BILD" dieses
Thema an, auch wenn es nur um steuerlich
Kleinst Beträge geht, solche Fehler schaden
der bereits ramponierten gesetzlichen Rente.
MfG.