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Experten-Antwort

RE: Versorgungsausgleich / zwei Eheschliessungen / Scheidungen

von NocheineFrage23.05.2014 | 07:33
659 Ansichten
2 Antworten

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Antwort Experte ,,,,,,,, im Versorgungsausgleich sind die Ehezeitanteile jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehegatten zu teilen (Halbteilungsgrundsatz). Rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach der jeweiligen Ehezeit können ggf. durch einen Abänderungsantrag bezogen auf betroffene ehezeitliche Anwartschaft "korrigiert" werden. Da der Ausgang eines Abänderungsverfahrens nicht ohne weiteres vorhersehbar ist, kann es empfehlenswert sein vorab familienrechtlichen Rat einzuholen ...... Sorry, das habe ich nicht verstanden ? Meine Frage war - wenn 2 x Verheiratet, somit auch zwei VAG / kann ich eine Überprüfung des VAG für nur die erste Ehe durchführen lassen, oder wird dadurch auch der VAG d . anderen Ehe tangiert ? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich handelt es sich um zwei getrennte Verfahren, die sich auf die jeweiligen Anwartschaften während der einzelnen Ehezeiträume beziehen. Wenn sich aber zum Beispiel durch das Abänderungsverfahren des zweiten Versorgungsausgleiches die Grunddaten Ihrer Rentenberechnung verändern, könnten Sie möglicherweise auch für den ersten Versorgungsausgleich ein Abänderungsverfahren einleiten. Über die Zulässigkeit entscheiden jedoch die jeweiligen Familiengerichte (z. Bsp. Wegen der Bagatellgrenzen – Wertänderung-). Ich rate Ihnen für Ihr mögliches Vorhaben einen Fachanwalt einzuschalten oder den zust. Rechtspfleger des Familiengerichtes zu befragen.

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1 Antworten

....am 23.05.2014 | 07:51
Das sind 2 verschiedene Verfahren. Da hat das eine nichts mit dem anderen zu tun. Das 2 Verfahren dürfte das Gericht gar nicht kennen, geschweige denn interessieren.
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