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Experten-Antwort

REA und Krankengeld

von Ikar 215.09.2013 | 19:02
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8 Antworten

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Ich habe Antrag auf REA gestellt -die Krankenkasse wollte es - und habe Absage gekriegt. Das hätte auch eine vorzeitige Rente bedeutet mit Abschlägen. Das will ich aber nicht. Was passiert, wen ich kein Wiederspruch schreibe. Ich bin weiter in Ärztliche Behandlung und krank geschrieben. Was kann die Krankenkasse machen. Muss ich wiedersprechen, oder kann ich mich weiter behandeln lassen, und die Krankenkasse muss Krankengeld zahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von Sachbearbeiter DRV Bereich Reha kann ich nur zustimmen. Sie haben leider kein Wahlrecht. Sie können trotzdem mal bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob es überhaupt eine andere Möglichkeit gibt.

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7 Antworten

Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 16.09.2013 | 12:52
Wenn Sie eine schriftliche Aufforderung der Krankenkasse zur Antragsstellung haben (§ 51 SGB V), dann ist ihr Dispositionsrecht eingeschränkt. Das heißt, wenn Sie Ihren Pflichten zur Antragsstellung nicht nachkommen (sei es Rente oder Rehabilitation), kann die Krankenkasse das Krankengeld einstellen. Es kommt in Ihrem Fall darauf an, zu welcher Antragstellung Sie aufgefordert wurden. Ich entnehme Ihrer Frage, dass Sie zum Antrag auf Rehabilitation aufgefordert wurden, daher ist es auch ratsam, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen, damit Ihnen nicht das Krankengeld versagt wird.
Mockam 16.09.2013 | 12:16
Krankengeld wird für vorübergehende (!) Erkrankungen gezahlt und nicht, weil Ihnen die Rente bei Erwerbsunfähigkeit zu niedrig ist. Fragen Sie für Details besser in www.krankenkassenforum.de
Ikar 2am 16.09.2013 | 18:07
Ich weiß jetzt nicht wer Recht hat. Bei VDK hat man mir gesagt, das ich kein Wiederspruch gegen die REA-Absage machen soll - Sie sagen ich soll es machen. Bin aber weiter Krank. Kann die Krankenkasse dann kein Krankengeld zahlen, oder mich dazu zwingen Antrag auf Rente zu stellen. So viel ich weiß muss man das 3 Monate früher machen, das bedeutet für mich weniger Abzüge. Ich habe gehofft bis zu Rente arbeiten zu können, habe schon 46 Jahre geschafft, und jetzt auch noch die Abzüge. Vielleicht schaffe ich das noch, ...?Oder kann mir jemand ein Rat geben ,was ich machen kann.So viele Jahre gearbeitet, nur 2 mal Kran gewesen, und jetzt kommt alles auf einmal, was man verdrängt hat, und dann noch auf ein Teil MEINE Rente verzichten. Das ist nicht O.K.
KSCam 16.09.2013 | 18:40
Auch ich bin anderer Meinung als der "Sachbearbeiter" und der Experte. Sie sind Ihrer Pflicht nachgekommen und haben auf Aufforderung der Kasse den Rehaantrag gestellt. Die DRV hat den Antrag abgeleht - so weit ist alles klar. Die Aufforderung der Kasse zur Rehaantragstellung, geht aber m.E. nicht so weit, dass Sie gegen die Rehaablehnung der DRV Einspruch einlegen müssen. Das können Sie natürlich machen, wenn Sie selbst die Reha anstreben, zum Widerspruch zwingen kann Sie jedoch keiner. M.E. kann Ihr Arzt Sie weiter arbeitsunfähig schreiben, sofern er das für vertretbar hält. Die Kasse könnte die Krankschreibung durch den MDK überprüfen lassen oder Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut zur Rehaantragstellung auffordern, mehr aber nicht. PS: die Kasse könnte Ihnen auch auf Krankenkassenkosten eine Reha finanzieren, wenn Sie das wollte......wird Sie aber nicht tun...
Mockam 16.09.2013 | 21:33
Zitat von KSC anzeigenausblenden
So wie sein Beitrag klingt, wollte er selbst ja keine Reha und sie wurde abgelehnt, weil sie seine Erwerbsfähigkeit nicht wiederherstellen würde. Also müsste er nur noch formell den Rentenantrag stelen, was er wegen der Abschläge nicht will. Da kann die Kasse aber durchaus mitreden.
KSCam 16.09.2013 | 21:54
wenn die DRV den Antrag in einen Rentenantrag umdeuten will, weil man ihn für erwerbsgemindert hält, muss er den Antrag stellen. Das wurde aber zumindest so eindeutig nicht formuliert.... und in diesem Fall würde natürlich ein Widerspruch gegen die Rehaablehnung bedeuten, dass er doch ne Reha will, an deren Ende die Aussage steht, dass er doch arbeiten kann und nicht erwerbsgemindert ist. Man sieht wieder mal die Grenzen eines Forums, eindeutiger wäre ein Beratungsgespräch.....
Ikar 2am 20.09.2013 | 13:14
Die DRV hat die REA Antrag abgelehnt, mit der Begründung, das die Behandlung Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind , für die die Krankenkasse zuständig ist, und den REA Antrag nicht in Renten Antrag umgedeutet. Das heißt , ich kann noch gesunder werden und vielleicht noch arbeiten gehen. Das war auch mein Anliegen. Das ich so Krank bin , habe ich vorher nicht gedacht. Ich habe gedacht 2 bis 4 Wochen und dann geht's wieder. Das man Krank wird kann man nicht planen, oder ?
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