Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rechengrößen 2008

von OTTO-H04.10.2007 | 13:26
1123 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag, heute melden manche Ageturen die Rechengrößen für 2008. "Renten- und Arbeitslosenversicherung: In den alten Bundesländern soll die Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung auf 5.300 Euro im Monat steigen. --> In den neuen Bundesländern soll sie dagegen erstmals sinken, und zwar um 50 Euro auf 4.500 Euro monatlich." Was bedeutet das für die DRV, wenn sie in den neuen Bundesländern sinkt? Sind das nicht Einnahmen-Ausfälle? Gruß OTTO-H

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Antwort von Rentenüberprüfer kann zugestimmt werden.

3 Antworten

Rentenüberprüferam 04.10.2007 | 14:11
Auswirkung West Eine Anhebung der Bemessungsgrenze bedeudet zunächst erst einmal Mehreinnahmen in die Rentenkasse. Zu zahlen von den Personen, die bisher darüber gelegen haben und zunächst keine RV Beiträge dafür zu bezahlen hatten. Im Umfang der Anhebung (hier 50 Euro) werden jetzt Beiträge fällig, gleichermaßen auch für die Arbeitslosenversicherung. Für den gleichen Personenkreis würde, wenn der Bundesdurchschnitt nicht in gleicher Relation angehoben wird, die höhere Beitragszahlung auch eine Rentrenverbesserung bedeuten, weil man pro Jahr mehr Punkte berücksichtigt bekommt. Ist aber mit Vorbehalt zu betrachten, weil ich die neuen Basiswerte noch nicht vorliegen habe. Beitrittsgebiet Eine Absenkung gegenüber dem Vorjahr bewirkt eine geringere Berücksichtigung in der Rente. Die würde dann eintreten, wenn der außerdem neu festzulegende Umrechnungsfaktor diese Minderung nicht kompensiert. Nehme dazu noch einmal Stellung, wenn mir die konkreten Werte bekannt sind.
OTTO-Ham 04.10.2007 | 14:38
Danke "Rentenüberprüfer". Ihre Antwort ist verständlich und kompetent formuliert. Hat mir weiter geholfen und ich/wir freuen uns auf eine weiter Nachricht dazu.
Rentenüberprüferam 04.10.2007 | 19:14
Konnte im Internet Angaben zu "Rechengrößen 2008" bekommen, allerdings waren da Angaben zum Umrechnungsfaktor für das Beitrittsgebiet nicht vorhanden. Wirkung für Beitragszahler alte Bundesländer: Die neuen Rechengrößen bewirken, vorbehaltlich der Zustimmung im Bundesrat, eine Verringerung der Entgeltpunkte (EGPT) gegenüber dem Jahr 2007. Wurde 2007 durch Einkommen/Verdienste die BBG erreicht, bekam die Person dafür nach Division BBG durch Bundesdurchschnitt (63.000/29.488) = 2,1365 EGPT. Im Jahr 2008 aber nur noch: (63.600/29.820) = 2,1328 EGPT. Im Beitrittsgebiet konnte man für einen Verdienst/Einkommen an der BBG-Beitrittsgebiet nach Hochrechnung (Multiplikation mit dem Umrechnungsfaktor) die BBG West erreichen, dafür dann auch die 2,1365 EGPT bekommen. Die Berechnung für 2008 ermöglicht dies nicht mehr. Das wäre nur zu erreichen, wenn der Umrechnungsfaktor sich erhöhten würde. Der aber ist u.a. auch ein Ausdruck der vorhanden Differenz zum Bundesdurchschnitt. Erhöht sich dieser Umrechnungsfaktor gegenüber dem Vorjahr, ist der Abstand wieder größer geworden. Bleibt noch die Möglichkeit, die Rentendifferenz über den Rentenwert Ost durch einen Wert zusätzlich anzuheben, um die Differenz zu kompensieren. Daran kann ich aber nicht so recht glauben. Zunächst diese Ergänzung. Wenn mir der Umrechnungsfaktor bekannt ist mache ich noch einmal eine Bemerkung zu Ihrer Anfrage.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026