Hallo Wagner,
zunächst einmal sind Sie entweder freiwillig oder pflichtversichert. Eine freiwillige Pflichtversicherung gibt es nicht.
Bei einer freiwilligen Versicherung können Sie jederzeit mit der Beitragszahlung stoppen.
Ohne Ihre Berechnung im Detail nachzuvollziehen kann man sagen, dass eine Beitragszahlung sich nach ca. 19 Jahren Rentenbezug (ohne Rentenminderung) rechnet. Dies natürlich nur ohne Berücksichtigung von Zinsen oder KV-/PV-Abzug oder Zuschuss zur KV.
Sofern Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersrente beziehen möchten, weisen wir auf die Hinzuverdienstgrenze hin. Diese Altersrenten werden nur bei Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze i.H.v. 450 Euro monatlich in vollem Umfang gezahlt.