Guten Tag,
ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und musste in diesem Zusammenhang zum Gutachter. Habe ich das Recht, bei der DRV Einsicht in das erstellte Gutachten zu erhalten?
Vielen Dank schonmal
das Recht hast DU
Hallo Annika,
Ja, Recht auf Akteneinsicht.
Entweder direkt an Sie auf Anforderung zugeschickt (wahlweise auch an eine Behörde vor Ort oder andere rechtliche Vertretung) ...oder, bei etwaigem 'gefährdendem' Inhalt für Sie, über Ihren Haus-/Facharzt, der dann die 'brisanten' Inhalte in einer für Sie einfachen Form darstellt/überspringt/das Wesentliche für Sie offenbart.
Gruß
w.
Danke für die Hilfe
Ja, Recht auf Akteneinsicht.
Entweder direkt an Sie auf Anforderung zugeschickt (wahlweise auch an eine Behörde vor Ort oder andere rechtliche Vertretung) ...oder, bei etwaigem 'gefährdendem' Inhalt für Sie, über Ihren Haus-/Facharzt, der dann die 'brisanten' Inhalte in einer für Sie einfachen Form darstellt/überspringt/das Wesentliche für Sie offenbart.
Gruß
w.
Was ist „ gefährdender“
Hallo Jane,
offen? ...das Gutachten/ist ja auch nur eine 'Meinung' des Begutachtenden, enthält ggf. Hinweise auf eine nur 'Restlaufzeit' der Lebenserwartung und/oder festgestellte Suizidgedanken - also ein 'Gefährdungspotential', was bei unkontrollierter Lesart (von Ihnen allein/ohne med. Begleitung) zu nicht gewollten Reaktionen führen kann ...daher der Hinweis auf 'gefährdende' Inhalte im med. Gutachten und dann die gemeinsame Lesung/Offenbarung im Beisein eines Medikus.
Gruß
w.