Hallo, magl,
grundsätzlich kann jeder, auch Selbständige, freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sofern er nicht schon Pflichtversicherter ist. Die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren spielt nur bei Beamten oder von der Versicherungspflicht Befreiten (z.B. Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke) als weitere Voraussetzung eine Rolle.
Gerade als Selbständiger ist es wichtig, für das Alter vorzusorgen sowie gegen das Risiko der Erwerbsminderung abgesichert zu sein.
Daher die Empfehlung: Lassen Sie sich zu diesem Thema in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe kostenfrei informieren. Vielleicht ist auch die sogenannte Versicherungspflicht auf Antrag eine Alternative für Sie.
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