Vielen Dank an Klaus-Peter.
Ich habe den Rentenantrag gerade erst gestellt und möchte nun möglichst alles unternehmen, damit dann bei Beginn der Bearbeitung durch die DRV alles Notwendige vorliegt, so dass mein Gesundheitszustand doch einmal wirklich überprüft wird.
Ich wollte hier zunächst keinen überlangen Text posten. Nun aber zur Erklärung, meine Situation ist folgende:
Ich bin 37 Jahre alt und im Grunde kerngesund, allerdings seit meiner Kindheit querschnittsgelähmt vom vierten Brustwirbel abwärts. Aufgrund des damaligen Unfalles habe ich auch einige deutlich sichtbare Narben im Gesicht.
Vor eineinhalb Jahren verlor ich durch Stellenabbau meinen Job als Telefonistin bei einem Versandhaus. Davor war ich in meinen erlernten Beruf als Bibliothekarin tätig. Leider fand ich inzwischen keine neue Stelle, nicht einmal als Callcenter Agent.
Nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes I musste ich Arbeitslosengeld II beantragen. Als man mich im Rollstuhl sah, verlangte man im Jobcenter sofort meine ärztlichen Unterlagen. Allerdings bin ich selten beim Arzt, das letzte Mal vor Jahren, als ich einen neuen Rollstuhl verschrieben haben musste. Medikamente oder Physiotherapie benötige ich nicht – ich treibe intensiv Sport.
Mein Arzt teilte dem ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes also im Grunde lediglich meine Diagnose mit.
Vom ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes wurde nach Aktenlage meine volle Erwerbsminderung festgestellt (wie vom Jobcenter gewünscht...).
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat diesem Gutachten vollumfänglich zugestimmt.
Daraufhin erhielt ich vom Jobcenter einen Aufhebungsbescheid sowie die Anordnung umgehend die Erwerbsminderungsrente zu beantragen.
Mein Widerspruch beim Jobcenter wurde abgelehnt, da nun rentenrechtlich eine volle Erwerbsminderung vorliege. Ich sei verpflichtet die Erwerbsminderungsrente zu beantragen, da dies eine vorrangige Leistung sei.
Um Hilfe vom Sozialamt zu erhalten, musste ich dort zunächst eine Kopie des Rentenantrages vorlegen.
Ich habe von der DRV deren Gutachten angefordert, doch man teilte mir mit, vom sozialmedizinischen Dienst der DRV läge kein Gutachten vor, man habe lediglich ein „Votum“ zum Gutachten des Arbeitsamtes abgegeben.
Ich bin nun also offiziell voll erwerbsgemindert und wurde gezwungen Rente zu beantragen. Ich habe jedoch noch keinen großartigen Anspruch und würde auf aufstockende Sozialleistungen angewiesen sein, also auf Hartz IV-Niveau leben müssen.
Da meine Wohnung wegen der notwendigen Barrierefreiheit um einiges teurer als für Sozialleistungsbezieher erlaubt ist, erhalte ich nicht die gesamten Kosten der Unterkunft erstattet und muss einen Teil vom Regelsatz finanzieren. Dadurch sind meine Mittel äußerst begrenzt.
Allein die Aufwendungen für ansehnliche Bewerbungsmapen übersteigen bereits meine Mittel.
Bei Alg II-Bezug würden diese Kosten zusätzlich übernommen es bestünde also eine gewisse Chance auf einen neuen Job.