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Experten-Antwort

Recht auf wirkliche ärztliche Untersuchung?

von Lena-Sophia N. 25.08.2012 | 19:14
7123 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe ein Problem und weiß nicht, wie ich nun vorgehen kann. Ich frage mich, ob Versicherte im Rahmen der Prüfung einer Erwerbsminderung durch die Rentenversicherung einen Anspruch auf eine reguläre Untersuchung bei einem Arzt haben. Nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes I hat mich der ärztliche Dienst des Arbeitsamtes auf Veranlassung des Jobcenters - nach Aktenlage - unzutreffend für voll erwerbsgemindert erklärt (aktuelle Arztberichte lagen dort nicht vor, da ich zuletzt vor über fünf Jahren beim Arzt war). Das Jobcenter kontaktierte die DRV, die dem – ebenfalls nach Aktenlage – zugestimmt hat. Von der DRV wurde kein gesondertes Gutachten erstellt. Jetzt musste ich gezwungenermaßen Erwerbsminderungsrente beantragen, da das Jobcenter mir keine Leistungen zahlt. Würde es eventuell ausreichen, die DRV auf die Unzulänglichkeit des vorherigen Gutachtens im Auftrag des Arbeitsamtes hinzuweisen um eine Überprüfung zu veranlassen? Im erzwungenen Rentenantrag habe ich mich als voll erwerbsfähig bezeichnet.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.08.2012 | 09:52

1. Ohne Kenntnis der Aktenlage kann hier im Forum nicht geklärt werden aufgrund welcher ärztlicher Unterlagen eine Entscheidung getroffen wurde.

2. Sobald der Bescheid des Rentenversicherungsträgers vorliegt besteht die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Den Widerspruch sollten Sie mit Hilfe z.B. Ihres Hausarztes medizinisch begründen.

8 Antworten

Klaus-Peteram 25.08.2012 | 20:40
Wenn das alles wirklich so gelaufen sein sollte wie Sie schrieben, ist dies schon sehr ungewöhnlich . Vor allem wenn Sie wirklich in den letzten 5 Jahren bei keinem Arzt mehr waren... Also das der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit/des Jobcenter jemanden " einfach so " - papiermässig und ohne ärztliche Unterlagen - als EM erklärt und sich die DRV dem dann auch noch anschließt ist eigentlich so nicht möglich. Da müssen schon recht eindeutige ärztliche Unterlagen eigentlich vorliegen die dies klar und deutlich belegen, damit das so läuft wie bei ihnen. Haben Sie denn jetzt den Rentenbescheid schon erhalten ? Wenn ja bzw. der dann kommt können Sie ja Widerspruch einlegen und im Widerspruchsverfahren dann eine ärztliche Begutachtung einfordern. Einen rechtlichen Anspruch auf eine Begutachtung haben Sie aber nicht. Das liegt in der Entscheidung des med. Dienstes der DRV ob man eine Begutachutng bei ihnen für nötig hält oder nicht. Außerdem sollten Sie auch die Möglichkeit einkalkulieren, das auch der Gutachter Sie als voll EM einstuft.... Lassen Sie den Widerspruch dann aber von einem erfahrenen Fachanwalt oder einem der Sozialverbände durchführen. Dann ist noch einiges möglich. Diese Institutionen haben aufgrund ihrer Erfahrungen Möglichkeiten der DRV eine Begutachtung so weit " nahezulegen " , das diese oft darauf eingehen muss , um nicht im möglichweise sich dann ja noch anschließendem Sozialgerichtsverfahren schlecjte Karten zu haben. Das Sie sich selbst sich im " erzwungenem EM-Antrag " als voll erwerbsfähig eingestuft haben spielt übrigens keine Rolle. Die ein gene Einschätzung zur Erwerbsfähigjkeit und die der DRV ist ja oft unterschiedlich - meist allerdings in umgekehrter Konstellation als bei ihnen ( Antragsteller hält sich für EM - DRV ihn jedoch nicht ) ...
R.A.am 25.08.2012 | 20:38
Sie sind der erste Mensch von dem ich höre, dass er freiwillig auf eine zustehende EM-Rente verzichten will. Gewöhnlich müssen die Antragssteller hohe Hürden bewältigen und häufig sogar Klagen, bevor ihre Rente bewilligt wird. Wenn man Ihnen aber bereits im "Schnellverfahren" eine rentenrelevante Erwerbsminderung attestiert hat, dann dürfte das auch zutreffend sein. Ohne weiteres hätte die DRV nämlich niemals zugestimmt! Ich an Ihrer Stelle wäre froh und würde mir ggf. eine Hinzuverdienstmöglichkeit suchen, falls die Rente nicht reicht. MfG
Lena-Sophia N. am 25.08.2012 | 22:22
Vielen Dank an Klaus-Peter. Ich habe den Rentenantrag gerade erst gestellt und möchte nun möglichst alles unternehmen, damit dann bei Beginn der Bearbeitung durch die DRV alles Notwendige vorliegt, so dass mein Gesundheitszustand doch einmal wirklich überprüft wird. Ich wollte hier zunächst keinen überlangen Text posten. Nun aber zur Erklärung, meine Situation ist folgende: Ich bin 37 Jahre alt und im Grunde kerngesund, allerdings seit meiner Kindheit querschnittsgelähmt vom vierten Brustwirbel abwärts. Aufgrund des damaligen Unfalles habe ich auch einige deutlich sichtbare Narben im Gesicht. Vor eineinhalb Jahren verlor ich durch Stellenabbau meinen Job als Telefonistin bei einem Versandhaus. Davor war ich in meinen erlernten Beruf als Bibliothekarin tätig. Leider fand ich inzwischen keine neue Stelle, nicht einmal als Callcenter Agent. Nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes I musste ich Arbeitslosengeld II beantragen. Als man mich im Rollstuhl sah, verlangte man im Jobcenter sofort meine ärztlichen Unterlagen. Allerdings bin ich selten beim Arzt, das letzte Mal vor Jahren, als ich einen neuen Rollstuhl verschrieben haben musste. Medikamente oder Physiotherapie benötige ich nicht – ich treibe intensiv Sport. Mein Arzt teilte dem ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes also im Grunde lediglich meine Diagnose mit. Vom ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes wurde nach Aktenlage meine volle Erwerbsminderung festgestellt (wie vom Jobcenter gewünscht...). Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat diesem Gutachten vollumfänglich zugestimmt. Daraufhin erhielt ich vom Jobcenter einen Aufhebungsbescheid sowie die Anordnung umgehend die Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Mein Widerspruch beim Jobcenter wurde abgelehnt, da nun rentenrechtlich eine volle Erwerbsminderung vorliege. Ich sei verpflichtet die Erwerbsminderungsrente zu beantragen, da dies eine vorrangige Leistung sei. Um Hilfe vom Sozialamt zu erhalten, musste ich dort zunächst eine Kopie des Rentenantrages vorlegen. Ich habe von der DRV deren Gutachten angefordert, doch man teilte mir mit, vom sozialmedizinischen Dienst der DRV läge kein Gutachten vor, man habe lediglich ein „Votum“ zum Gutachten des Arbeitsamtes abgegeben. Ich bin nun also offiziell voll erwerbsgemindert und wurde gezwungen Rente zu beantragen. Ich habe jedoch noch keinen großartigen Anspruch und würde auf aufstockende Sozialleistungen angewiesen sein, also auf Hartz IV-Niveau leben müssen. Da meine Wohnung wegen der notwendigen Barrierefreiheit um einiges teurer als für Sozialleistungsbezieher erlaubt ist, erhalte ich nicht die gesamten Kosten der Unterkunft erstattet und muss einen Teil vom Regelsatz finanzieren. Dadurch sind meine Mittel äußerst begrenzt. Allein die Aufwendungen für ansehnliche Bewerbungsmapen übersteigen bereits meine Mittel. Bei Alg II-Bezug würden diese Kosten zusätzlich übernommen es bestünde also eine gewisse Chance auf einen neuen Job.
Klaus-Peteram 26.08.2012 | 09:23
Ihre Gründe sind absolut nachvollziehbar. Aber es war eigentlich klar, das " irgendwas " anderes vorliegen musste um die Behörden zu so einer Entscheidung zu verlassen. Dies können dann natürlich auch ältere ärztliche Unterlagen sein, wenn diese eindeutig bereits zu dem Zeitpunkt früher eine EM nahelegen bzw. anzeigen. Das ganze wird dann wohl alleine durch die MItteilung ihres Hausarztes der Diagnose ihrer Querschnittslähmung so ins Rollen gekommen sien. Und das sich die DRV dem Gutachten des ärztlichens Dienstes der Agentur für Arbeit dann anschliesst ist durchaus möglich und gängige Praxis in vielen Fällen. Gerade bei Leuten wo ALG I ausgelaufen ist und man ins ALG II fällt. Auch das man Sie dann zur EM-Antragstellung vom Jobcenter aus quasi " zwingt " ist normal. Das Jobcenter kann aufgrund der ärztlichen Einschätzung auch nicht anders. Wie auch immer würde ich ihnen jetzt dringend raten SOFORT rechtliche Hilfe ( Anwalt / VdK/ SoVD ) in Anspruch zu nehmen um das jetzt begonnene EM-Verfahren noch zu beeinflussen. Alleine werden Sie da auf verlorenem Posten sein...Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben werden die Kosten dafür übernommen. Ein Anwalt ist teurer ( oft aber auch besser.. ) als ein Sozialverband. Grundsätzlich halten sich die Kosten für Sozialrechtsangelegenheiten aber auch bei einem Anwalt in starken Grenzen. Viele meinen so eine Vertreung durch einen Anwalt wäre sehr teuer , was es aber neutral betrachtet nicht ist. Aber das ist natürlich immer relativ und von der eigenen finazillen Situation abhängig. Im Sozialrecht gibt es festgelegte Gebühren. Der Anwalt kann also nicht nehmen was er will. Ein Anwalt / Sozialverband wird versuchen für Sie jetzt im EM-Verfahren eine Begutachtung bei der DRV zu bekommen und/ oder duch Vorlage aktueller ärztlicher Unterlagen die ihre Gesundheit bescheinigen das Verfahren zu beeinflussen. Aufgrund der Schilderung des Sachverhaltes halte ich z.b. eine Begutachtung jetzt im EM-Verfahren durchaus für möglich und auch wirklich für angezeigt. Hilfreich wäre jetzt erstmal, wenn Sie sich kurzfristig wieder einmal zu ihrem Hausarzt begeben und dort eine Gesundheitsuntersuchung / Check Up 35 durchführen lassen. Darauf haben Sie kostenlos alle 2 Jahre einen Anspruch. Sollte dann dort nichts weiter festgestellt werden , sollte der Arzt ihnen dann dies als Attest / Bericht geben und Sie als gesund deklarieren. Dieses Attest sollten Sie dann umgehend - via Anwalt/Sozialverband - der DRV zusenden. Dies kann schon mal sehr hilfreich sein,. nach dem Motto : Seht her, ich habe mich aktuiell untersuchen lassen und bin demnach kerngesund. Ein guter Anwalt / Sozialverband macht daraus dann gegenüber der DRV richtig ein Fass auf.... http://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheits-Check-up Natürlich kann ( und wird es wohl in ihrem Fall ) dann immer noch zu einer Begutachtung kommen, aber anhand dieser aktuell vorliegenden Befunde oder besser " Nichtbefunde " . dürfte es auch für den Gutachter schwer werden eine EM bei Ihnen festzustellen. Die alleine Tatsache einer Querschnittslähmung zeitigt ja nicht zwangsläufig und immer eine Erwerbsminderung. Aber das haben Sie ja in der Vergangenheit auch bereits bewiesen druch ihre Tätigkeiten. Aber da scheint offenbar das "Missverständnis" seitens des Jobcenters und der DRV zu liegen und dies muss eben aus der Welt geschaftt werden. Alles Gute für Sie.
KSCam 26.08.2012 | 09:05
Da der Rentenbescheid wohl noch nicht erteilt ist, können Sie die DRV doch schriftlich informieren, dass Sie sich nicht für erwerbsgemindert halten. Sie beschreiben Ihre Einschränkung und geben an, dass Sie in Vollzeit arbeiten können und wollen. Anschließend bleibt der Rentenbescheid abzuwarten und gegen eine Bewilligung haben Sie dann das Recht auf Widerspruch und Klage. Alternativ können Sie natürlich Arbeit suchen und durch den Verdienst beweisen, dass Sie arbeiten können; dann lassen Sie die "Ämter" in Ruhe, Sie bestreiten den eigenen Lebensunterhalt, zahlen Beiträge und die Frage, welches vielleicht die beste Sozialleistung ist, stellt sich gar nicht......
Lena-Sophie N.am 26.08.2012 | 15:13
Noch einmal vielen Dank für die Ratschläge. Ich werde gleich morgen einen Termin bei meinem Arzt vereinbaren. In Eigeninitiative Arbeit zu finden wäre natürlich die optimale Lösung. Selbstverständlich bewerbe ich mich auch weiterhin. Allerdings scheint meine Behinderung einer Einstellung nicht gerade förderlich zu sein. Ohne zusätzliche finanzielle Förderung „zur Eingliederung“ durch das Arbeitsamt ist kein Arbeitgeber bereit mich einzustellen. Da ich zurzeit aber „Hilfe zum Lebensunterhalt“ vom Sozialamt beziehe, steht mir eine derartige Leistung nicht zu.
Rainer123am 26.08.2012 | 18:34
Hallo Lena-Sophia Ich bin erschreckt in welcher Art und Weise das Jobcenter und die Rentenversicherung zusammenarbeiten. Vor allem deshalb: Ich bin „Tetra“ (QS nach Halswirbelbruch) arbeite aber damit seit knapp 20 Jahren, bin auch nie krank, allerdings steht mir ähnliches bevor. Dass der MDK so entscheidet mag eine Sache sein, die Erwerbsminderung stellt aber einzig und alleine die Rentenversicherung fest. Hierzu bedarf es eines Bescheides, ein „Votum“ ohne Untersuchung/Gutachten reicht da nicht aus. Sollte die RV mit dem Argument Vermittelbarkeit kommen, dies sollte/dürfte keine Begründung sein, denn „für die Vermittlung eines geeigneten Arbeitsplatzes ist die Agentur für Arbeit zuständig“. Dieses Zitat wird im umgekehrten Fall gerne benutzt. Ich hoffe für dich, dass du einen guten Anwalt an deiner Seite hast (ohne ihn wird es sehr schwer), ins SGB II zurück kannst und am meisten möglichst schnell trotz allem einen Arbeitsplatz findest. Schon heftig, da ist unsereiner gut ausgebildet, hochmotiviert und leistungsbereit ohne Ende, so dass sich mach anderer eine Scheibe davon abschneiden kann und dann wird man dermaßen kalt gestellt. Wäre interessant wenn sich der ein oder andere Experte dazu äußert.
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