Ihre Gründe sind absolut nachvollziehbar.
Aber es war eigentlich klar, das " irgendwas " anderes vorliegen musste um die Behörden zu so einer Entscheidung zu verlassen. Dies können dann natürlich auch ältere ärztliche Unterlagen sein, wenn diese eindeutig bereits zu dem Zeitpunkt früher eine EM nahelegen bzw. anzeigen. Das ganze wird dann wohl alleine durch die MItteilung ihres Hausarztes der Diagnose ihrer Querschnittslähmung so ins Rollen gekommen sien.
Und das sich die DRV dem Gutachten des ärztlichens Dienstes der Agentur für Arbeit dann anschliesst ist durchaus möglich und gängige Praxis in vielen Fällen. Gerade bei Leuten wo ALG I ausgelaufen ist und man ins ALG II fällt. Auch das man Sie dann zur EM-Antragstellung vom Jobcenter aus quasi " zwingt " ist normal. Das Jobcenter kann aufgrund der ärztlichen Einschätzung auch nicht anders.
Wie auch immer würde ich ihnen jetzt dringend raten SOFORT rechtliche Hilfe ( Anwalt / VdK/ SoVD ) in Anspruch zu nehmen um das jetzt begonnene EM-Verfahren noch zu beeinflussen. Alleine werden Sie da auf verlorenem Posten sein...Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben werden die Kosten dafür übernommen. Ein Anwalt ist teurer ( oft aber auch besser.. ) als ein Sozialverband. Grundsätzlich halten sich die Kosten für Sozialrechtsangelegenheiten aber auch bei einem Anwalt in starken Grenzen. Viele meinen so eine Vertreung durch einen Anwalt wäre sehr teuer , was es aber neutral betrachtet nicht ist. Aber das ist natürlich immer relativ und von der eigenen finazillen Situation abhängig. Im Sozialrecht gibt es festgelegte Gebühren. Der Anwalt kann also nicht nehmen was er will.
Ein Anwalt / Sozialverband wird versuchen für Sie jetzt im EM-Verfahren eine Begutachtung bei der DRV zu bekommen und/ oder duch Vorlage aktueller ärztlicher Unterlagen die ihre Gesundheit bescheinigen das Verfahren zu beeinflussen. Aufgrund der Schilderung des Sachverhaltes halte ich z.b. eine Begutachtung jetzt im EM-Verfahren durchaus für möglich und auch wirklich für angezeigt.
Hilfreich wäre jetzt erstmal, wenn Sie sich kurzfristig wieder einmal zu ihrem Hausarzt begeben und dort eine Gesundheitsuntersuchung / Check Up 35 durchführen lassen. Darauf haben Sie kostenlos alle 2 Jahre einen Anspruch. Sollte dann dort nichts weiter festgestellt werden , sollte der Arzt ihnen dann dies als Attest / Bericht geben und Sie als gesund deklarieren. Dieses Attest sollten Sie dann umgehend - via Anwalt/Sozialverband - der DRV zusenden. Dies kann schon mal sehr hilfreich sein,. nach dem Motto : Seht her, ich habe mich aktuiell untersuchen lassen und bin demnach kerngesund. Ein guter Anwalt / Sozialverband macht daraus dann gegenüber der DRV richtig ein Fass auf....
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheits-Check-up
Natürlich kann ( und wird es wohl in ihrem Fall ) dann immer noch zu einer Begutachtung kommen, aber anhand dieser aktuell vorliegenden Befunde oder besser " Nichtbefunde " . dürfte es auch für den Gutachter schwer werden eine EM bei Ihnen festzustellen. Die alleine Tatsache einer Querschnittslähmung zeitigt ja nicht zwangsläufig und immer eine Erwerbsminderung. Aber das haben Sie ja in der Vergangenheit auch bereits bewiesen druch ihre Tätigkeiten. Aber da scheint offenbar das "Missverständnis" seitens des Jobcenters und der DRV zu liegen und dies muss eben aus der Welt geschaftt werden.
Alles Gute für Sie.