Dürfen Sie nicht.
Meine Antwort bezog sich auf Ihre vorherige Aussage, dass sich Ihre Frage nicht auf Beschlüsse der Bundesregierung/des Bundestages/ des Bundesrates bezieht, da die nächste Bundesregierung wieder andere Beschlüsse (bzw. Änderungen) beschließen kann.
Um jedoch die derzeitige Rechtslage grob darzustellen:
Zur Zeit gibt es den Bestandsschutz, dass die gesetzlichen Renten in der bisherigen Höhe weiter gezahlt werden müssen, nicht.
Die Rentenanpassung erfolgen mittels Austausch des aktuellen Rentenwertes, der Bestandteil der Rentenformel ist und sich aus den wirtschatlichen Daten der letzten Monate berechnet und anschließend per Rechtsverordnung von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zum 01.07. eines jeden Jahres bestimmt wird.
In den vergangenen Jahren war es durchaus auch so, dass der aktuelle Rentenwert aufgrund der Wirtschaftsdaten in der alten Höhe weiterhin galt. Dies hatte dann zur Folge, dass es in manchen Jahren keine Rentenerhöhungen zum 01.07. gab.
Ein Gesetz, dass dieser aktuelle Rentenwert nicht niedriger ausfallen darf als der vorherige (was dann dem von Ihnen angesprochenen Bestandsschutz der bisher gezahlten Rentenhöhe gleichkommt), gibt es bislang nicht. Gleichwohl wäre es (sofern der Bestandsschutz auf den bisherigen Betrag nicht beschlossen ist) verfassungsrechtlich bedenklich, den aktuellen Rentenwert drastisch zu senken und wäre ggf. an anderer Stelle zu klären.
Weiterhin ist anzumerken, dass es bisher eine Rentenkürzung seit 1957 nicht gegeben hat. Dies könnte jedoch in den nächsten Jahren (zumindest bisher) rein rechtlich der Fall sein, da sich die Rentenanpassungen aufgrund der Wirtschaftsdaten an der Lohnentwicklung orientieren und die Lohnentwicklung in den nächsten Jahren nicht nur inflationsbereinigt, sondern auch nominell negativ verlaufen kann.
Die Diskussionen in den letzten Tagen behandeln daher den Gesetzesentwurf, der regeln soll, dass die Renten nicht sinken können (selbst wenn dies die bisher maßgebenden Daten nahelegen würden).
Hier sind wir dann an dem Punkt, den Sie explizit nicht behandelt wissen wollten:
Da dies wiederum ein Gesetz regeln würde (das entsprechende Gesetz ist bisher nicht verabschiedet worden), kann dieses Gesetz natürlich von dieser oder auch künftigen Bundesregierungen geändert oder aufgehoben werden.