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Experten-Antwort

Rechtsbehelfsabteilung

von Ilona21.03.2011 | 14:30
1858 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, meine EMR wurde abgelehnt und ich wurde auf den Beruf einer Krankenschwester in Sanatorien und Rehabilitationseinrichtungen verwiesen. Da die Tätigkeit überwiegend im Gehen und Stehen und im Schichtdienst ausgeübt wird, darf ich sie nicht ausüben, da ich durch mehrere HWS- OP`s stark eingeschränkt bin. So steht es auch im Gutachten der DRV, ich darf nur zeitweise gehen und stehen und Schichtdienst darf ich garnicht mehr machen. Jetzt liegt meine Akte in der Rechtsbehelfsabteilung. Was ist das für eine Abteilung? Wird dort gleich Abhilfe geschaffen ? Oder ist damit die Widerspruchskommission gemeint und ich muß warten, bis diese wieder zusammentrifft ? Wie lange darf meine Akte dort liegen, bis ich einen Bescheid erhalte? Bin sehr verzweifelt, da ich sonst Hartz4 beantragen muß- es dauert alles so lange

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ilona,

die Rechtsbehelfsabteilung des Rentenversicherungsträgers prüft noch einmal die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Entscheidung. Kommt man hier zu dem Ergebnis, dass diese rechtswidrig war, wird entsprechend Abhilfe geschaffen (Rückgabe an die „normale“ Sachbearbeitung zur Umsetzung).

Hält man die ursprüngliche Entscheidung für rechtmäßig, dann muss der zuständige Widerspruchsausschuss über den Vorgang abschließend entscheiden.

Wie lange die abschließende Entscheidung dauert, lässt sich von hieraus leider nicht bestimmen, da hierbei verschiedene Faktoren eine Rolle spielen können (z. B. ob noch weitere Unterlagen beigezogen werden müssen, weitere Untersuchungen notwendig erscheinen oder wann ggf. der Widerspruchsausschuss den Fall behandeln kann, etc.)

Im Zweifel sollten Sie sich direkt mit der zuständigen Abteilung in Verbindung setzen und dort nach dem aktuellen Sachstand fragen.

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