Gefunden!
Für Riester regelt das § 1 Abs. 1 Nr. 10 b) AltZertG
http://bundesrecht.juris.de/altzertg/
Basisrenten werden dort in § 2 geregelt, und dieser Paragraph kennt diese Anforderung nicht (sondern stellt lediglich mit der Zertifizierung fest, dass die Vorschriften des EStG eingehalten werden).
Einige Versicherer scheinen aber von sich aus mindestens eine Verrentungsmöglichkeit bei einem anderen Anbieter in den Versicherungsbedingungen zuzulassen (Hannoversche: während der Ansparphase unter Berücksichtigung gewisser Fristen; Standard Life Freelax zu Rentenbeginn).
Diese Option halte ich für absolut notwendig: wer zu Rentenbeginn mit Vorerkrankungen eine geringere Lebenserwartung hat, sollte sich die Option einer Individualrente offenhalten. Bei den Individualrenten müssen Gesundheitsangaben gemacht werden, und je kränker, desto höher die Rente (weil die Lebenserwartung nicht dem Durchschnitt entspricht).