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Rechtsgrundlage Deckungskapitalübertragung Riester (& Rürup?)

von Principio26.11.2009 | 11:00
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2 Antworten

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Nach meiner Kenntnis ist es möglich, das Deckungskapital eines (egal wie gearteten) Riester-Vertrages auf einen anderen Anbieter zu übertragen. Fragen: - Ist das eine freiwillige Veranstaltung, oder gibt es eine gesetzliche Verpflichtung dazu? - Falls das verpflichtend ist, wo ist das geregelt? - Und: gibt es eine analoge Regelung für Rürupverträge (Basisrenten)? Wo ist das geregelt? Ich finde lediglich die steuerrechtliche Möglichkeit, eine Rüruprente unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Anbieter zu übertragen (BMF-Schreiben 30.01.2008, Rz 22) - und auch das ist nur die Meinung der Exekutive, nicht unserer Legislative.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Principio,

gerade wollte ich Ihnen den Hinweis auf die Regelung in § 1 Abs. 1 Nr. 10 AltZertG geben, Sie haben aber selbst die entspr. Vorschrift gefunden. Danach hat der Versicherte bei einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag u.a. einen Rechtsanspruch darauf, den Vertrag während der Ansparphase mit einer 3-Monatsfrist zum Quartalsende zu kündigen, um das gebildete Kapital auf einen anderen Vorsorgevertrag zu übertragen.

Gruß Expertin

1 Antworten

Principioam 26.11.2009 | 13:54
Gefunden! Für Riester regelt das § 1 Abs. 1 Nr. 10 b) AltZertG http://bundesrecht.juris.de/altzertg/ Basisrenten werden dort in § 2 geregelt, und dieser Paragraph kennt diese Anforderung nicht (sondern stellt lediglich mit der Zertifizierung fest, dass die Vorschriften des EStG eingehalten werden). Einige Versicherer scheinen aber von sich aus mindestens eine Verrentungsmöglichkeit bei einem anderen Anbieter in den Versicherungsbedingungen zuzulassen (Hannoversche: während der Ansparphase unter Berücksichtigung gewisser Fristen; Standard Life Freelax zu Rentenbeginn). Diese Option halte ich für absolut notwendig: wer zu Rentenbeginn mit Vorerkrankungen eine geringere Lebenserwartung hat, sollte sich die Option einer Individualrente offenhalten. Bei den Individualrenten müssen Gesundheitsangaben gemacht werden, und je kränker, desto höher die Rente (weil die Lebenserwartung nicht dem Durchschnitt entspricht).
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