Hallo zusammen, Folgender Sachverhalt: ich bin eine Mitarbeiterin, die als Aussendienstmitarbeiterin bei einem Arbeitgeber im Westkreis (Baden Württemberg) angestellt ist. Meine Reisetätigkeit erfolgt fast ausschließlich im Osten (Thüringen), außer Tagungen u.ä. Ich habe zu Hause (Thüringen) ein Büro mit Telefon, Fax, Drucker Pc u.a. vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel. Ich bin dem Rechtskreis Ost zugeordnet. Ist das so richtig, da es ja für die spätere Rentenberechnung und andere sozialrechtliche Aspekte eine beachtliche Auswirkung hat. Maßgeblich für die Zuordnung des Rechtskreises ist der Beschäftigungsort.Wie ist dieser bei mir definiert? Wie sollte die Zuordnung in meinem Fall konkret sein?
Herzlichen Dank für Ihre Infos. Heike
03.10.2016, 19:39
von
Peter W.
So wie sie es beschrieben haben, gilt als Beschäftigungsort Thüringen / Rechtskreis Ost. Das regelt sich nach § 9 SGB IV http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__9.html
Insofern haben Sie nach jetziger Rechtslage keinen Nachteil im rentenrechtlichen Sinne.
03.10.2016, 20:00
von
W*lfgang
Zitiert von: Heike S.
Ich bin dem Rechtskreis Ost zugeordnet.
Heike S.,
falls nach West-Tarif entlohnt, hätten Sie damit einen kleinen zusätzlichen Rentenbonus *) - zunächst rein pragmatisch gesehen.
Peter W. hat Ihnen aber schon die richtige Grundlage zur Zuordnung Ost/West genannt.
Gruß w. *) hängt mit der Aufwertung der 'Ostentgelte' zusammen, ohne da nun in der Tiefe drauf eingehen zu wollen.
04.10.2016, 13:55
Experten-Antwort
Hallo Heike S.,
auch wir schließen uns der Antwort von Peter W. an.