Rechtsreferendar unter § 6 SGB VI ?

von
Johnny

Hallo,

mein neuer Arbeitgeber fragt mich, ob ein Arbeitgeber schon einmal Zuschüsse zu den Beiträgen für eine öffentlich rechtliche Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung gezahlt hat i.S.d. § 6 SGB VI.
Ich bin Rechtsreferendar gewesen. Soweit ich das richtige verstehe fallen Anwälte in der Anwaltskammer darunter, aber Referendare nicht. Allerdings war ich ja rentenversichert und krankenverischert über das Kammergericht Berlin, wo ich angestellt war.
Da ich mir nicht sicher bin, bitte ich um Stellungnahme.

VG
J.

Experten-Antwort

Der § 6 SGB VI regelt lediglich, unter welchen Voraussetzungen sich Angehörige von bestimmten Berufsgruppen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für diese Tätigkeit befreien lassen können.
Ob Sie einen Befreiungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemals BfA) in Berlin gestellt haben, können wir in einem öffentlichen Forum aus Gründen des Datenschutzes nicht diskutieren. Bitte sichten Sie Ihre Unterlagen und wenden sich bei Bedarf persönlich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Da jedes Bundesland die juristische Ausbildung selber regelt und damit auch den Status (Beamter oder Arbeitnehmer) im Referendariat, empfehlen wir Ihnen, sich jedoch zunächst mit Ihrem damaligen Dienstherren in Verbindung zu setzen, um dies mit jenem zu klären.

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