Redaktion

von
Schiko.

Das kleine Einmaleins der Rente.(Nachrichten)

Da taucht die frage auf,
warum ich 1,95% pflege-
versicherung zahlen muß ?

MfG.

von
Knut Rassmussen

... weil der Text schon etwas älter ist???

Experten-Antwort

Vielen Dank Schiko für den Hinweis!

Wir haben es bereits korrigiert ...

Gruß
Ihre Redaktion

Experten-Antwort

Hallo Schiko,

der Beitragssatz zur Pflegeversicherung der Rentner beträgt 1,7 Prozent. Seit dem 01.07.2008 beträgt der Satz 1,95 Prozent.
Die Beiträge müssen Sie als Rentner in voller Höhe allein tragen.

Allerdings ist für kinderlose Rentner, die nach dem 31.12.1939 geboren sind, der Beitragssatz um 0,25 % Prozent höher.

Sollte eine vorliegende Elterneigenschaft dem Rententräger noch nicht bekannt sein, empfehlen wir dies unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B. Geburtsurkunde des Kindes) baldigst nachzuholen.

von
Alex

§ 55 SGB XI
Beitragssatz

(1) Der Beitragssatz beträgt bundeseinheitlich 1,95 vom Hundert der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder...

(3) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 und 2 erhöht sich für Mitglieder nach Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollendet haben, um einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten (Beitragszuschlag für Kinderlose) ...
... Satz 1 gilt nicht für Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden...

von
Heike

Bleiben die Sonderregelungen für Sachsen nicht bestehen?

Heike

von
Kirchenmann

Doch, wenn Sie heuer am 19.11. Buße tun und tüchtig Beten...!

von
Heike

ich werde mich -vielleicht- bemühen.
Heike

Experten-Antwort

Hallo Heike,

der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist bundeseinheitlich.

von
Alex

...mit der Ausnahmeregelung in § 58 Abs 3-4 SGB XI.
Stichwort: Abschaffung eines gesetzlichen Feiertages der immer auf einen Werktag fällt...

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